Einbürgerung im Rentenalter
Meine Klientin ist seit 20 Jahren in Deutschland. Verfügt über einen AE nach § 23.2. Sie war nicht erwerbstätig, da sie ihren Bruder gepflegt hat (mit damals Pflegestufe 3). Die Klientin ist 72 Jahre alt und bezieht Grundsicherungsleistung. Die Klientin hatte bereits eine NL, die ihr jetzt jedoch nicht weiter gewährt worden ist. Seit einem Jahr hat sie wieder einen AET.
Unter welchen Bedingungen kann sie sich einbürgern lassen?
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