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Irene
Aktualisiert:

Einbürgerung trotz Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich in folgender Situation und bitte um Ihre Einschätzung:

Ich habe am 04.11.2024 meinen Einbürgerungsantrag bei der LEA Berlin gestellt und warte seit über 8 Monaten auf eine Entscheidung. Aus diesem Grund habe ich kürzlich eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

Nun wurde mir leider mein Arbeitsvertrag von meinem Arbeitgeber aus betiebsbedingten Gründen gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Zu meiner Person:

  • Ich besitze eine Niederlassungserlaubnis.
  • Ich habe einen deutschen Master-Abschluss.
  • Ich habe bisher zu keinem Zeitpunkt Sozialleistungen (wie Bürgergeld oder Sozialhilfe) bezogen.
  • Ich war 2,5 Jahre in meinem nun gekündigten Arbeitsverhältnis tätig.

Meine Fragen sind:

  1. Welche Auswirkungen hat der bevorstehende Arbeitsplatzverlust auf meinen laufenden Einbürgerungsantrag und die bereits eingereichte Untätigkeitsklage?
  2. Muss ich die LEA Berlin über die Kündigung informieren und wenn ja, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?
  3. Welche Schritte sollte ich nun unternehmen, um meine Chancen auf Einbürgerung zu wahren (z.B. bezüglich Jobsuche, Meldung bei der Agentur für Arbeit etc.)?
  4. Welche Rechte habe ich in dieser Situation im Hinblick auf den Einbürgerungsprozess?

Vielen Dank im Voraus für Ihre wertvolle Einschätzung!

Mit freundlichen Grüßen,

Irene

3 Kommentare

Antworten (3)

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Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo @Irene  

danke für deine Frage!

Ich verlinke eine Beraterin vom Projekt "Pass[t] genau". Sie wird deine Frage hier im Forum beantworten!

@Susanne_Pass[t]genau  

Viele Grüße
Daniela

Antworten
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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Susanne_Pass[t]_genau  
Hast du hier vielleicht einen Hinweis für Irene?
Danke dir!

Antworten
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Susanne_Pass[t]_genau

Hallo @Irene  

gerne gehe ich auf Deine Fragen ein und hoffe, dass ich Dir damit weiterhelfen kann. Wenn Du bereits Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hast, musst Du Dich umgehend arbeitssuchend melden und wirst vom Staat Arbeitslosengeld erhalten (ALG I). ALG I ist für die Einbürgerung nicht schädlich. Das bedeutet, dass Du trotzdem eingebürgert werden kannst. Natürlich solltest Du Dir schnellstmöglich eine neue Arbeitsstelle suchen, denn die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ist ein wichtiger Faktor bei der Einbürgerung. Die LEA muss über diese Änderung in Deinen persönlichen Verhältnissen informiert werden, denn es besteht eine "Mitwirkungspflicht" deinerseits. Da es ja noch denkbar ist, dass Du bis zum Ende Deiner aktuellen Arbeitszeit bereits einen neuen Job hast, würde ich vorschlagen, dass Du wartest, ob Du wirklich ALG I beziehen musst. Dann sollte aber eine Mitteilung an die LEA erfolgen. Wie das in Berlin gehen kann, bin ich leider überfragt, da ich überwiegend in Rheinland-Pfalz berate.

Die Untätigkeitsklage läuft weiter, es sei denn, Du würdest Sie zurückziehen. Aktuell sehe ich dafür jedoch keinen Anlass.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Viel Erfolg bei der Suche nach einem neuen Job!

Susanne 

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