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Irene
Aktualisiert:

Einbürgerung trotz Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich in folgender Situation und bitte um Ihre Einschätzung:

Ich habe am 04.11.2024 meinen Einbürgerungsantrag bei der LEA Berlin gestellt und warte seit über 8 Monaten auf eine Entscheidung. Aus diesem Grund habe ich kürzlich eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

Nun wurde mir leider mein Arbeitsvertrag von meinem Arbeitgeber aus betiebsbedingten Gründen gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Zu meiner Person:

  • Ich besitze eine Niederlassungserlaubnis.
  • Ich habe einen deutschen Master-Abschluss.
  • Ich habe bisher zu keinem Zeitpunkt Sozialleistungen (wie Bürgergeld oder Sozialhilfe) bezogen.
  • Ich war 2,5 Jahre in meinem nun gekündigten Arbeitsverhältnis tätig.

Meine Fragen sind:

  1. Welche Auswirkungen hat der bevorstehende Arbeitsplatzverlust auf meinen laufenden Einbürgerungsantrag und die bereits eingereichte Untätigkeitsklage?
  2. Muss ich die LEA Berlin über die Kündigung informieren und wenn ja, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?
  3. Welche Schritte sollte ich nun unternehmen, um meine Chancen auf Einbürgerung zu wahren (z.B. bezüglich Jobsuche, Meldung bei der Agentur für Arbeit etc.)?
  4. Welche Rechte habe ich in dieser Situation im Hinblick auf den Einbürgerungsprozess?

Vielen Dank im Voraus für Ihre wertvolle Einschätzung!

Mit freundlichen Grüßen,

Irene

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo @Irene  

danke für deine Frage!

Ich verlinke eine Beraterin vom Projekt "Pass[t] genau". Sie wird deine Frage hier im Forum beantworten!

@Susanne_Pass[t]genau  

Viele Grüße
Daniela

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