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gamefreak
Aktualisiert:
Einbürgerung

Einbürgerung und Kündigung

Hallo,

ich habe jetzt einen Aufenthaltstitel nach par. 18b AufenthG.

 

Nach § 9 BeschV Abs. 1 ist mein Titel nicht mehr zum Arbeitgeber gebunden, d.H. ich kann eine Beschäftigung jeder Art ausüben (ich habe einen Nachweis der Ausländerbehörde).

 

Ich habe Mitte April einen Einbürgerungsantrag online in Berlin gestellt. Eine Woche später wurde ich während der Probezeit gekündigt. Daher habe ich ein Paar Fragen:

1. Soll ich jetzt die Ausländerbehörde* informieren, dass ich gekündigt wurde? Oder brauche ich das wegen des § 9 BeschV Abs. 1 nicht mehr?

Das Kündigungsschreiben wurde am 23. April ausgestellt und der letzte Arbeitstag ist am 15. Mai. Bis wann spätestens soll ich sie informieren?

 

2. Bis wann spätenstens soll ich die Einbürgerungsstelle über meine Kündigung informieren?

3. Wie verzögert sich jetzt meine Einbürgerung? Wird das Verfahren sofort gestoppt bis ich einen neuen Job habe und die Probezeit um ist? Oder werden sie trotzdem meine Unterlagen bearbeiten, nur nicht das Zertifikat ausstellen?

4. Wie ist es mit der Probezeit, wird sie abgewartet? Ich habe in Deutschland nur 8 Monate gearbeitet (vier im alten Job, dann 6 Monate Pause, jetzt vier im neuen Job)? Den Rest der Aufenthaltszeit habe ich studiert.

 

Danke!

4 Kommentare

Antworten (4)

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Daniela_Community Managerin

Hallo @gamefreak  
danke für deine Frage. Wir sind dazu noch einmal in Kontakt mit einer Expertin getreten, um dir ausführlich antworten zu können und warten noch auf eine Antwort.

Du hörst spätestens nächste Woche von uns, danke für deine Geduld!

Viele Grüße
Daniela

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Daniela_Community Managerin

Hi nochmal, ein kurzes Update. Wir warten noch auf die Rückmeldung.

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Daniela_Community Managerin

Hallo @gamefreak  

es ist immer hilfreich, wenn du die Ausländerbehörde direkt über eine Kündigung informierst. Die Bundesagentur für Arbeit oder der Arbeitgeber werden die Info auch weitergeben, da ist es besser, wenn du es selbst bereits mitgeteilt hast. Du kannst auch direkt mitteilen, wenn du bereits eine neue Beschäftigung in Aussicht hast.

​​​​​​Wie du selbst schon erwähnst, muss die Beschäftigung nicht mehr direkt mit deiner Qualifikation übereinstimmten. Es muss nur eine qualifizierte Beschäftigung sein. Außerdem braucht es nach 2 Jahren im Aufenthalt als Fachkraft keine Zustimmung der Ausländerbehörde bei Aufnahme eines neuen Jobs.

Zwecks Einbürgerung: Theoretisch ist es so, dass der Antrag sowieso erst eine Weile bearbeitet wird. Sobald du wieder einen neuen Arbeitsvertrag vorlegen kannst, sendest du diesen als Kopie an die zuständige Stelle. Kannst du mir noch einmal sagen, wie viele Jahre du bereits in Deutschland einen Aufenthaltstitel hast (insgesamt, alle Aufenthaltstitel) und wie lange du schon in die Rente eingezahlt hast?
Danke.

Ich hoffe das hilft dir erst mal weiter und du findest schnell eine neue Beschäftigung!
Alles Gute und viele Grüße
Daniela

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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:

Hallo @gamefreak  
ich wollte mal nachfragen, ob es ein Update gibt. Hast du denn schon eine neue Stelle gefunden?

Viele Grüße
Daniela

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