zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
Burcu3457
Aktualisiert:
Familiennachzug

Familienzusammenführung

Hallo liebes Together-In-Germany Team,

Ich habe einige Fragen zur Familienzusammenführung. Ich selbst habe die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich bin verheiratet mit einem türkischen Staatsbürger. Wir haben zwei Kinder, die ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Kann ich obwohl ich Leistung vom Jobcenter habe, eine Familienzusammenführung beantragen? Ich kann im Moment nicht arbeiten, weil ich ein 4 Monate altes Baby habe. Besteht eventuell die Möglichkeit, mein Mann als Tourist nach Deutschland zu holen und dann die Familienzusammenführung beantragen? Oder muss es wirklich aus der Türkei beantragt werden? Wenn er als Tourist kommt und wir es dann beantragen, welche Konsequenzen warten auf uns? Vielen Dank auf die Antworten :) 

7 Kommentare

Antworten (7)

Profile Picture
Daniela_Community Managerin

Hallo @Burcu3457  
Danke für deine Fragen auf unserer Plattform. Ich antworte dir hier auch direkt mit auf diese Frage, da es sich um das gleiche Thema handelt: https://together-in-germany.de/de/thread/familienzusammenfuehrung-ohne-…

Zuerst mal ist Familiennachzug zu deutschen Staatsbürger:innen erleichtert. Das heißt, dass mit einer deutschen Staatsbürgerschaft kein Wohnraum oder Lebensunterhalt nachgewiesen werden muss. https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_7…
Wichtig ist aber, dass dein Mann weiterhin Deutschkenntnisse nachweisen muss. Es wird das Niveau A1 mit Nachweis verlangt. Falls dein Mann bereits mündlich gut Deutsch spricht, kann es manchmal auch vor Ort ohne Zertifikat nachgewiesen werden.
Von dieser Voraussetzung insgesamt wird nur abgesehen, wenn eine Krankheit oder Behinderung vorliegen. Das muss auch nachgewiesen werden. 

Dein Mann müsste einen Antrag bei der deutschen Botschaft in der Türkei auf Familiennachzug zur deutschen Ehepartnerin stellen. Hier steht alles zum Visum: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/2628520 (die Seite ist auf Türkisch und Deutsch) Um einen Antrag zu stellen, kann er bereits einen Termin für den Visum-Antrag buchen. Es kommt oft zu längeren Wartezeiten.

Wichtig ist, dass dein Mann grundsätzlich nur mit einem nationalen Visum (z.B. Familienzusammenführung) langfristig in Deutschland bleiben kann. 
https://handbookgermany.de/de/national-visa
Schengen-Visa sind für kurzfristige touristische Reisen. Die Frist vom Schengen Visum kann i.d.R. nicht verlängert werden.

Ich wünsche euch alles Gute!
Viele Grüße
Daniela

Profile Picture
Daniela_Community Managerin

Hier habe ich noch ein Dokument zum Nachweis der Sprachkenntnisse gefunden: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegatten…

Burcu3457

Danke für Ihre Antwort. Ich habe mal gelesen, dass er kein Sprachkurs machen braucht, wenn man Kinder deutscher Staatsbürgerschaft hat. Er ist dann nur lediglich in Deutschland verpflichtet ein Sprachkurs zu machen. Ich bin im Moment in Deutschland alleine ohne mein Mann. Besteht denn dadurch keine Erleichterung, dass er so schnell wie möglich bei mir sein kann ohne den Sprachkurs in der Türkei machen zu brauchen? 

Profile Picture
Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:

Hi @Burcu3457  

möchtest du mit mir teilen, wo du das gelesen hast?
Danke dir!

Profile Picture
Daniela_Community Managerin

Vielleicht meinst du ein anderes Visum?
Es gibt das Visum "Nachzug zu deutschem Kind", da ist kein Sprachnachweis gelistet: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/2628568

Burcu3457

@Daniela_Community Managerin  Ja genau das habe ich gemeint. Ich glaube das wäre für uns vorteilhafter. Vielen Dank an euch für die schnellen Rückmeldungen :) 

Profile Picture
Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:

Super, dann wünsche ich euch alles Gute! 

Melde dich gerne zurück, wenn es geklappt hat. Von eurer Erfahrung können andere Forumsmitglieder profitieren :)

Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo