Nationales Visum Typ D

Photo of a visa application form

Kann ich nach Deutschland einreisen und länger bleiben?

Alle Bürger*innen von sogenannten "Drittstaaten" brauchen ein Visum, um sich länger als 3 Monate in Deutschland aufzuhalten oder hier zu arbeiten. Das bedeutet, dass nur Bürger*innen der EU-Staaten sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz kein Visum benötigen, wenn sie in Deutschland leben möchten. Dieses Visum für längere Aufenthalte heißt "Nationales Visum Typ D".

Für die meisten Personen aus Drittstaaten gilt auch für kürzere Besuche eine Visumspflicht. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Besuchervisum".

Was muss ich wissen?

Was ist ein Nationales Visum Typ D?

Das "Nationalen Visum Typ D" ist ein Visum für längere Aufenthalte. Damit können Sie auch länger als drei Monate in Deutschland bleiben und dort – je nach Visumstyp – auch z.B. arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen. Die verschiedenen Visa-Arten stellen wir Ihnen hier genauer vor:

Wo beantrage ich das Visum?

Ihr Visum müssen Sie vor Ihrer Einreise bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland oder – falls das nicht möglich ist – in einem Nachbarland bzw. in dem Land, in dem Sie wohnen beantragen. Dafür brauchen Sie einen Termin, den Sie online auf der Website der zuständigen Botschaft buchen können.

Die Botschaft wird Ihren Antrag auch an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weiterleiten. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie wohnen möchten. Die Ausländerbehörde muss Ihrem Antrag in der Regel auch zustimmen.

Woher bekomme ich das Formular für den Visumsantrag?

Das Formular für den Visumsantrag bekommen Sie direkt bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft bzw. beim für Sie zuständigen Konsulat. Außerdem können Sie das Formular auch auf auswaertiges-amt.de downloaden und zwei Mal ausdrucken. In einigen Botschaften wird das Antragsformular nur in der dort benutzten Sprachversion akzeptiert. Erkundigen Sie sich vorab auf der Website der für Sie zuständigen Botschaft.

Welche Unterlagen brauche ich für das Nationale Visum?

Für ein Nationales Visum brauchen Sie in der Regel mindestens die folgenden Unterlagen:

  • ein ausgefülltes und unterzeichnetes Visumantragsformular (2x)
  • einen gültigen Reisepass,
  • aktuelle biometrische Passfotos
  • einen Finanzierungsnachweis bzw. eine Verpflichtungserklärung. Mehr dazu  finden Sie in den einzelnen Kapiteln im Abschnitt "Was ist ein Nationales Visum Typ D?" und in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Nationales Visum".
  • weitere Unterlagen abhängig von der Art Ihres Visums. Mehr dazu finden Sie in den einzelnen Kapiteln im Abschnitt "Was ist ein Nationales Visum Typ D?".
Was kostet ein Nationales Visum?

Die Bearbeitungsgebühr für ein Nationales Visum beträgt 75 Euro. Sie müssen das Geld bereits bei der Antragsstellung bezahlen. Wichtig: Sie bekommen das Geld nicht zurück, wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt wird.

Bitte beachten Sie: Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen bei den Kosten. Mehr dazu finden Sie auf Deutsch im Merkblatt des Auswärtigen Amts.

Wie lange dauert das Visumsverfahren?

In der Regel müssen Sie mit bis zu 3 Monaten rechnen. Für manche Visa kann es auch länger dauern. Das ist dann der Fall, wenn auch die Bundesagentur für Arbeit Ihrem Visumsantrag zustimmen muss.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die Voraussetzungen dieses Visum unterscheiden sich je nach Ihrem Einreisezweck. Mehr dazu finden Sie in den einzelnen Kapiteln im Abschnitt "Was ist ein Nationales Visum Typ D?".

Wie lange ist ein Nationales Visum Typ D gültig?

Die Gültigkeitsdauer dieses Visum unterscheidet sich je nach Ihrem Einreisezweck. Mehr dazu finden Sie in den einzelnen Kapiteln im Abschnitt "Was ist ein Nationales Visum Typ D?".

Kann ich mit einem Nationalen Visum Typ D auch Asyl beantragen?

Sie können mit einem Nationalen Visum Typ D einreisen und dann in Deutschland Asyl beantragen. Ob Ihr Asylantrag positiv entschieden wird, hängt  von den Umständen in Ihrem Heimatland ab. Oft bekommen Personen, die eine Chance auf Asyl haben, meist erst gar kein Visum. Mehr zum Thema Asylverfahren erfahren Sie in unserem Kapitel "Asylverfahren" und "Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete".

Bitte beachten Sie: Bis über Ihren Asylantrag entschieden wurde, müssen Sie selbst bzw. die Person, die eine Verpflichtungserklärung für Sie abgegeben hat, alle Kosten (Unterkunft, Essen, Medizin, etc.) selbst bezahlen. Das gilt auch für eine eventuelle Abschiebung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Nationales Visum".

Wichtig

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Korea, Großbritannien, Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika müssen das Visum nicht vorab bei der Botschaft beantragen. Sie können es auch erst nach der Einreise beantragen.

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