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amymuri

Fragen zum Visaantrag

Hallo, 

ich habe einige Fragen im Zusammenhang mit dem Visumantrag zur Familienzusammenführung.

Im Visa-Antragsformular wird unter der Rubrik „Reisedaten“ nach dem Zweck des Aufenthalts gefragt. Ist mit „Familiennachzug“ die Familienzusammenführung gemeint? In den darauffolgenden Feldern wird zudem nach der „beabsichtigten Dauer des Aufenthalts“ gefragt. Was sollte man hier angeben, wenn ein dauerhafter Aufenthalt im Rahmen der Familienzusammenführung geplant ist, da ist die Zeit ja nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt begrenzt. 

Zudem würde ich gerne wissen, ob man als deutsche Staatsangehörige eine Verpflichtungserklärung abgeben muss. Im Antrag wird nach den Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts gefragt. Ich bin derzeit Studentin und verfüge über eigenes Vermögen. Kann dieses als Nachweis ausreichen oder besteht das Risiko, dass der Antrag aufgrund fehlender Erwerbstätigkeit abgelehnt wird? Was genau sollte man dann dort hinschreiben? Wäre es in diesem Fall sicherer, eine Verpflichtungserklärung abzugeben? Und wie erfährt die Visastelle in Rabat, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erfolgt das automatisch über den Antrag oder muss dies gesondert nachgewiesen werden?

Außerdem habe ich eine Frage zur Krankenversicherung. Zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht in der Regel noch keine Versicherung. Da man im Antrag lediglich „ja“ ankreuzen kann: Wie verfährt man in diesem Fall?

Zuletzt würde ich gerne wissen, ob ein eigener Mietvertrag auf den eigenen Namen nachgewiesen werden muss. Oder wie wird in diesem Fall verfahren. Kann man auch gemeinsam mit dem Ehepartner im Haus der Eltern wohnen bleiben?

 

Vielen Dank im Voraus! 

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo @amymuri  
es klingt, als hättet ihr euch bereits gut vorbereitet!
Ich beantworte deine Fragen Schritt für Schritt.

Im Visa-Antragsformular wird unter der Rubrik „Reisedaten“ nach dem Zweck des Aufenthalts gefragt. Ist mit „Familiennachzug“ die Familienzusammenführung gemeint?

Ja, genau.

In den darauffolgenden Feldern wird zudem nach der „beabsichtigten Dauer des Aufenthalts“ gefragt. Was sollte man hier angeben, wenn ein dauerhafter Aufenthalt im Rahmen der Familienzusammenführung geplant ist, da ist die Zeit ja nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt begrenzt.

Genau, bei Familiennachzug handelt es sich um ein nationales Visum, weshalb der Aufenthalt in Deutschland langfristig geplant wird. Deshalb kannst du hier "unbegrenzt" eintragen.

Zudem würde ich gerne wissen, ob man als deutsche Staatsangehörige eine Verpflichtungserklärung abgeben muss. Im Antrag wird nach den Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts gefragt. Ich bin derzeit Studentin und verfüge über eigenes Vermögen. Kann dieses als Nachweis ausreichen oder besteht das Risiko, dass der Antrag aufgrund fehlender Erwerbstätigkeit abgelehnt wird?
Was genau sollte man dann dort hinschreiben? Wäre es in diesem Fall sicherer, eine Verpflichtungserklärung abzugeben? Und wie erfährt die Visastelle in Rabat, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erfolgt das automatisch über den Antrag oder muss dies gesondert nachgewiesen werden?

Im Antrag für Familiennachzug müssen auch Dokumente der sogenannten "Stammberechtigten Person" in Deutschland nachgewiesen werden. Also Unterlagen zu der Person, zu der der Familiennachzug erfolgt. Als Ehepartnerin muss du im Normalfall eine Kopie deines deutschen Passes einreichen.
Der Nachzug zu Deutschen erfordert keinen Nachweis von Wohnraum oder Lebensunterhalt. Es ist toll, dass du trotzdem die Möglichkeit hast, finanziell für euch zu sorgen. Jedoch ist kein Nachweis notwendig.

Außerdem habe ich eine Frage zur Krankenversicherung. Zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht in der Regel noch keine Versicherung. Da man im Antrag lediglich „ja“ ankreuzen kann: Wie verfährt man in diesem Fall?

Richtig, eine Krankenversicherung muss ab dem Zeitpunkt der Einreise bestehen. Auf der Webseite der deutschen Botschaft in Rabat steht folgendes:
Zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem erfolgreich über Ihren Visumantrag entschieden wurde, bitten wir um die Übersendung einer Incoming-Krankenversicherung, die ab dem gewünschten Einreisedatum eine Gültigkeit von drei Monaten aufweist.
https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-visaeinreise/2703982-2703982

Zuletzt würde ich gerne wissen, ob ein eigener Mietvertrag auf den eigenen Namen nachgewiesen werden muss. Oder wie wird in diesem Fall verfahren. Kann man auch gemeinsam mit dem Ehepartner im Haus der Eltern wohnen bleiben?

Wie bereits oben erwähnt ist kein Nachweis für Wohnraum notwendig, da du die deutsche Staatsangehörigkeit hast.
https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_770
Es ist jedoch wichtig, dass dein Ehepartner ein A1 Zertifikat nachweisen kann. 


Ich wünsche euch alles Gute!
Viele Grüße
Daniela

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