Fragen zum Visaantrag
Hallo,
ich habe einige Fragen im Zusammenhang mit dem Visumantrag zur Familienzusammenführung.
Im Visa-Antragsformular wird unter der Rubrik „Reisedaten“ nach dem Zweck des Aufenthalts gefragt. Ist mit „Familiennachzug“ die Familienzusammenführung gemeint? In den darauffolgenden Feldern wird zudem nach der „beabsichtigten Dauer des Aufenthalts“ gefragt. Was sollte man hier angeben, wenn ein dauerhafter Aufenthalt im Rahmen der Familienzusammenführung geplant ist, da ist die Zeit ja nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt begrenzt.
Zudem würde ich gerne wissen, ob man als deutsche Staatsangehörige eine Verpflichtungserklärung abgeben muss. Im Antrag wird nach den Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts gefragt. Ich bin derzeit Studentin und verfüge über eigenes Vermögen. Kann dieses als Nachweis ausreichen oder besteht das Risiko, dass der Antrag aufgrund fehlender Erwerbstätigkeit abgelehnt wird? Was genau sollte man dann dort hinschreiben? Wäre es in diesem Fall sicherer, eine Verpflichtungserklärung abzugeben? Und wie erfährt die Visastelle in Rabat, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erfolgt das automatisch über den Antrag oder muss dies gesondert nachgewiesen werden?
Außerdem habe ich eine Frage zur Krankenversicherung. Zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht in der Regel noch keine Versicherung. Da man im Antrag lediglich „ja“ ankreuzen kann: Wie verfährt man in diesem Fall?
Zuletzt würde ich gerne wissen, ob ein eigener Mietvertrag auf den eigenen Namen nachgewiesen werden muss. Oder wie wird in diesem Fall verfahren. Kann man auch gemeinsam mit dem Ehepartner im Haus der Eltern wohnen bleiben?
Vielen Dank im Voraus!