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C
Aktualisiert:
Visa & Aufenthalt

Heirat

Guten Tag,

mein Freund kam vor 6 Jahren durch Heirat nach Schweiz doch nach 2 Jahren liess er sich scheiden sodass er sein Aufenthalt verlor. Zur zeit ist er illegal in Deutschland. Kann er einen Asylantrag stellen und direkt danach während des Verfahrens mit einem deutschen heiraten und in Deutschland bleiben.

 

5 Kommentare

Antworten (5)

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Daniela_Community Managerin

Hallo @C

unsere Expert:innen der @LIFE Initiative werden sich bald bei dir melden.
Aufgrund der Feiertage kann es etwas länger dauern, bis du eine Antwort erhältst. Danke für dein Verständnis.

Viele Grüße
Daniela

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LIFE Initiative
Aktualisiert:

Hallo, Danke für deine Anfrage. Diese Antworten sind vorläufig, da wir deine genaue Situation nicht kennen und keine Rechtsberatung geben können.

Asylberechtigt sind Personen, die in ihrem Herkunftsland aus politischen oder anderweitigen Gründen verfolgt werden. Ob dein Freund Asylberechtigt ist, können wir nicht beurteilen. Nach der Asyantragsstellung prüft das BAMF jedoch, ob Deutschland oder ein anderer EU-Mitgliedsstaat für das Asylverfahren zuständig ist (sog. „Dublin-Verfahren“). In welchem ​​Land das Asylverfahren durchgeführt wird, regelt damit die Dublin-Verordnung. Dies bedeutet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zunächst prüfen würde, ob das Asylverfahren deines Freundes überhaupt in Deutschland stattfinden kann. Da sich dein Freund bereits in der Schweiz aufgehalten hat und dort registriert worden ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Dublin-Verfahren eingeleitet wird. Das heißt, dass dein Freund höchstwahrscheinlich in die Schweiz zurückgeschickt werden würde. Es gibt jedoch auch viele andere Wege in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Du kannst hier mehr über die verschiedenen Visatypen lesen: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten.

Sollte sich dein Freund dennoch dazu entscheiden einen Asylantrag zu stellen, sind hier einige Informationen zur Heirat während des Asylverfahrens: In Deutschland kann man nur mit einem gültigen Reisepass heiraten. Man braucht auch ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn man eine ausländische Staatsangehörigkeit hat. Dieses muss man in der Regel bei der zuständigen Behörde in deinem Heimatland oder bei der zuständigen Botschaft beantragen. Eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis kannst du bei Gericht beantragen. Mehr Informationen dazu findest du hier: https://handbookgermany.de/ar/marriage#faq_480. Es ist möglich, dass durch eine Heirat eine Aufenthaltserlaubnis über 3 Jahre ausgestellt werden kann. Mehr kannst du hier lesen: https://handbookgermany.de/de/marriage#faq_485. Um mehr Informationen zu erhalten, empfehlen wir deinem Freund eine Migrationsberatungsstelle aufzusuchen.
 

Was kannst du als nächstes tun?

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für deinen Freund.

Viele Grüße,
Yasmin

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LIFE Initiative

@C 

C

Da wir nach dem Asylantrag heiraten werden müsste es keine Probleme geben oder? Er würde das Asylvergahren beenden. Und durch die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen 

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LIFE Initiative

Hallo @C,vielen Dank für deine Nachfrage. 
Wenn dein Freund nur durch die Heirat ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen würde und bespielsweise ansonsten ausreisen müsste oder abgeschoben werden würde, können die Behörden seine Motive für die Ehe prüfen, ob es sich um eine sogenannte "Schein-Ehe" handelt. 
Weitere Gründe weshalb er keine Aufenthaltserlaubnis bekommen könnte können sie in diesem Artikel nachlesen: https://handbookgermany.de/de/marriage#faq_485

Viele Grüße,
Yasmin

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