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36Moby
Arbeitssuche & Anerkennung

Jobsuchenvisum abgelehnt nach vorheriger Erwerbstätigkeit.

Hallo liebes Forum, 

meine Freundin hat im September 2024 ihren Master in Deutschland erfolgreich bestanden. Durch einen glücklichen Zufall konnte sie, in dem Unternehmen in dem sie ihre Thesis geschrieben hat, weiter als wissenschaftliche Hilfskraft arbeiten. Leider ist die Firma in finanzielle Schwierigkeiten geraten und hat ihren Vertrag zum Ende des Januars 2025 gekündigt. Zwischenzeitlich hatte meine Freundin allerdings ein Jobvisum beantragt. Da sie nun wieder nach einem neuen Unternehmen suchen muss, wollte sie das Arbeitssuchend-Visum beantragen, mit dem sie durch den erfolgreichen Hochschulabschluss für 18 Monate nach einem Job in Deutschland suchen kann. Von der zuständigen Ausländerbehörde wurde uns mitgeteilt, dass sie aufgrund ihres Jobs zwischen Studienabschluss und Kündigung keinen Anspruch mehr auf das Arbeitssuchendvisum hat. Allerdings hatte sie das Visum zuvor nie beantragt. Stimmt die Aussage der Ausländerbehörde und welche Möglichkeiten haben wir, um ausreichend Zeit zur Jobsuche zu haben? Aktuell halte ich 3 Monate für die Jobsuche als äußerst optimistisch. 

Vielen Dank für eure Unterstützung. 

Grüße Moby    

 

5 Kommentare

Antworten (5)

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My_Community Managerin

Hallo @36Moby willkommen im Forum! Vielen Dank für die Schilderung sowie Deine Frage.

Erstmal herzlichen Glückwunsch an Deine Freundin für den erfolgreichen Abschluss! Es tut mir leid zu hören, dass sie gekündigt wurde und nun Schwierigkeiten hat einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen. 

Gerne würde ich die aktuelle Situation nochmal zusammenfassen, um sicherzugehen, dass ich Euch richtig verstanden habe.

- Deine Freundin hat erfolgreich einen Master an einer deutschen Hochschule abgeschlossen.

- Im Anschluss an ihr Studium hat sie direkt einen Job angefangen und wollte ihren studentischen Aufenthaltstitel zu einem zur Erwerbstätigkeit wechseln. Wurde der Antrag bearbeitet und sie hat den neuen Aufenthaltstitel erhalten?

- Nun wünscht sie sich einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche. Welchen Paragraphen (§) im Aufenthaltstitel hat Deine Freundin denn derzeit? 

Leider wird für den Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche oft ein finanzieller Nachweis zur Unterhaltssicherung gefordert - hattet ihr einen vorgelegt? Wenn Du möchtest, teile mir gerne Eure zuständige Ausländerbehörde mit, dann kann ich nochmal für Euch recherchieren.

Freue mich über Eure Antwort. 

 

36Moby

Hallo, 

die Zusammenfassung ist so richtig. Der Antrag ist leider bereits bearbeitet. Ihre neue Karte hat sie allerdings noch nicht erhalten. Aktuell hat sie den § 81 Abs. 4. Dieser sollte auf ihrem vorherigen Studentenvisum beruhen (Fixion nennt sich das glaube ich). 

Heute morgen haben wir erneut vor Ort mit der Ausländerbehörde (Villingen-Schwenningen) gesprochen und nach mehrmaliger Nachfrage wurde der Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche immer als Option ausgeschlossen. Daher konnten wir den Nachweis zur Unterhaltssicherung nicht vorlegen. Uns wurde mitgeteilt, dass sie nach der Kündigung durch ihr Arbeitsvisum ja drei Monate Zeit hat einen Job zu finden. Da wir beide bereits seit September auf der Suche sind, halte ich drei Monate für sehr kurz. Wir haben Bedenken, dass sie wenn sie innerhalb der 3 Monate keinen passenden Job findet, ausgewiesen wird. Eventuell ist noch interessant zu erwähnen, dass sie durch ihr Studium in die Kategorie der sogenannten Mangelberufe fällt. 

Vielen Dank für deine Unterstützung.      

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My_Community Managerin

Hallo @36Moby vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung.

Wenn der Antrag auf Erwerbstätigkeit bereits bearbeitet und positiv entschieden wurde, sollte die Karte innerhalb von etwa 6 Wochen an die gemeldete Adresse versendet werden. Aus meiner Sicht würde das bedeuten, dass die Fiktionswirkung (§81, Abs.4) sich auf ihren neuen Aufenthaltstitel bezieht und die 3 Monate ab Vertragsende beginnen. Hat Deine Freundin auch eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt bekommen? Das ist meist ein grünes Dokument. 

Leider weiß ich nicht, wie schnell die Ausländerbehörde in Villingen-Schwenningen Termine vergibt, aber versucht doch bereits für März noch einen Termin zu buchen. Falls sich bis dahin noch nichts Neues ergeben hat und die Ausländerbehörde weiterhin die Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Jobsuche verweigert, könntet ihr versuchen eine sogenannte Chancenkarte für Deine Freundin zu beantragen. Allerdings ist zu beachten, dass die finanziellen Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung auch hier gegeben sein müssen. Mehr Informationen und Voraussetzungen zum Erhalt der Chancenkarte, könnt ihr auf Handbook Germany nachlesen.

In der Zwischenzeit könnt ihr Euch zusätzlich, zur Beratung an eine Migrationsberatung wenden. Die lokalen Beratungsstellen kennen die örtlichen Ausländerbehörden meist besser und unterstützen auch bei der Kommunikation. In Villingen-Schwenningen gibt es zwei mögliche Beratungsstellen: 

Diakonisches Werk im Schwarzwald-Baar-Kreis
Mönchweilerstr. 4
78048 Villingen-Schwenningen
Die E-Mail Adresse und Telefonnummer findet ihr auf der Webseite: http://www.diakonie-sbk.de

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Schw.-Baar-Kreis_Villingen-Schwenningen
Gerwigstraße 6
78050 Villingen-Schwenningen
Die E-Mail Adresse und Telefonnummer findet ihr auf der Webseite: http://www.caritas-sbk.de

Dieser Träger bietet eine Onlineberatung an: http://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/migration/start

Ich wünsche Euch viel Erfolg bei der Jobsuche! Falls ihr weitere Fragen habt, meldet Euch gerne!

36Moby

vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung.

Ja, sie hat direkt nach ihrem Studienabschluss eine Fiktionsbescheinigung erhalten, da sie für dieses Arbeitsvisum einen Antrag gestellt hatte. Damit wurde ihr der Aufenthalt in Deutschland vorläufig genehmigt.

Derzeit hat sie den Fixion-Status (der Aufenthaltstitel als fortbestehend gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG). Da sie nach ihrem Studienabschluss direkt ein Arbeitsverhältnis aufgenommen hat, hat sie im Oktober irrtümlicherweise ein Arbeitsvisum beantragt, da sie dachte, dass sie nach ihrem Abschluss noch die Möglichkeit hätte, innerhalb von 18 Monaten eine Beschäftigung zu suchen.

Letzte Woche waren wir bei der Ausländerbehörde, und man teilte uns mit, dass sie das Arbeitsvisum erhalten wird, das bis Ende dieses Monats gültig ist. Allerdings haben wir die neue Karte bislang noch nicht erhalten und wissen daher aktuell nicht, was genau darauf steht.

Vielen Dank nochmals für Ihre Unterstützung und Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen

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My_Community Managerin

Danke für die Klarstellung, @36Moby

Leider kommt es derzeit zu verlängerten Wartezeiten bei der Bundesdruckerei aufgrund der vielen Anträge. Deswegen habt noch etwas Geduld. Bitte beachtet, dass sobald die Fiktionsbescheinigung abgelaufen ist, Reisen außerhalb Deutschlands leider nicht mehr möglich sind. Falls ihr also noch eine Reise plant, dann beantragt rechtzeitig eine neue Fiktionsbescheinigung bei der Ausländerbehörde. 

Seid ihr bereits mit einer der Migrationsberatungen in Kontakt getreten? 

Sagt mir gerne Bescheid, wenn ich Euch noch weiterhelfen kann.
Ich wünsche Euch viel Erfolg!

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