Kündigung bekommen nach 2 Jahren 18b Abs.1 AufenthG.
Hallo liebe Leute,
Hier ist mein Situation. Ich habe erst hier mein Diplom Studium gehabt. Nachdem Studium hatte ich ein Job gefunden. Es war verbunden mit Arbeitsvisum mit 18b Abs.1 AufenthG.
Aber nach 2 Jahren, hatte ich leider Kündigung bekommen.
Ich habe jetzt 6 Monaten bekommen von Ausländische Amt. Aber ich darf nicht freiwillige Vollzeit arbeiten. Erst nur wenn ich ein Job gefunden, und dann muss ich an den Amt beantragen wegen Arbeitsvisum.
Den Bundesagentur für Arbeit konnte mir auch nicht Weiterbildung, oder andere Hilfe für Job anbieten, wegen ich keine Nachweis über Arbetsmarktzugang habe.
Stimm es so? Oder eigentlich darf ich schon nach 2 Jahren doch den Recht schon haben, Job freiwillige zu suchen?
Ich bedanke mich voraus.
Viele Grüßen
Lynn
Hallo @Lynn
danke für deine Frage. Kannst du mir kurz sagen, was du mit einem freiwilligen Job meinst?
Danke!