Künndigung während des Visumsantrages
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu einer Freundin, mit der ich schon über zwei Jahre Kontakt habe.
Sie kommt aus dem Iran und ist Architektin. Sie hat nun einen Arbeitsvertrag in Deutschland, der auch besagt, dass sie die Blaue Karte erhalten wird, allerdings ist die aktuelle Situation in Deutschland ja im Bauwesen nicht so toll und der Arbeitsvertrag wurde gekündigt, da dem zukünftigen Arbeitgeber teilweise die Aufträge weggebrochen sind. (Sie befindet sich allerdings noch im Visumverfahren)
Nun meine Fragen:
Der Visumsantrag wurde von ihr ja bereits gestellt.
Muss sie der Botschaft Bescheid geben, dass der Arbeitsvertrag keine Gültigkeit mehr hat?
Was passiert, wenn Sie dort nicht Bescheid gibt? Sie möchte unbedingt nach Deutschland und von hier aus eine Arbeit suchen.
Ich sage im Voraus Danke für Eure Unterstützung.
Antworten (3)
Hallo @itsme , vielen Dank für deine Nachricht. Auf jeden Fall muss deine Freundin der Botschaft mitteilen, dass ihr Arbeitsvertrag gekündigt wurde, da er die Grundlage für die Beantragung des Visums ist. Die Blaue Karte EU ist an einen gültigen Arbeitsvertrag gebunden, und ohne diesen Vertrag erfüllt sie nicht mehr die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums. Wenn sie dies der Botschaft nicht mitteilt und sich dies später herausstellt (z.B. in Deutschland werden die Behörden den Arbeitsvertrag überprüfen), kann dies zur Verweigerung der Einreise oder sogar zur Ausweisung führen: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/blaue-karte-eu Am einfachsten wäre es, wenn deine Freundin schnell einen neuen Arbeitsvertrag findet oder eine Chancenkarte beantragt, mit der sie vor Ort eine neue Arbeit suchen kann: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/chancenkarte-jobsuche Wenn du weitere Fragen hast, lass es uns bitte wissen. Du kannst auch gerne im Forum um Rat fragen, z.B. schaue, ob andere ähnliche Fragen oder Themen hatten und schreibe deine Fragen darunter + die Person taggen (mit @) Beste Grüße Barbara
Hallo Barbara,
erst einmal lieben Dank für die Antwort.
Das Problem ist, sie hat versucht sich aus dem Iran heraus zu bewerben, aber dann möchte man sie zu einem Gespräch einladen und sie weist darauf hin, dass sie sich eben noch im Ausland befindet. Hier endet dann ständig alles.
Du hast aber natürlich völlig Recht, denn wenn sie dann vielleicht wieder ganz ausreisen muss, macht ein Visumsantrag jetzt wenig Sinn. Ich habe mir den Link mit der Chancenkarte angesehen. Dankeschön. :-) Wenn sie nun der Botschaft Bescheid gibt, kann sie in diesem Zuge gleich die Chancenkarte beantragen oder ist das wieder ein komplett neuer Vorgang? Das konnte ich jetzt bei visametric nicht finden.
Und Danke für den Ratschlag mit dem Forum. Ich werde gleich mal danach schauen, ob ich hier ein geeignetes dafür finde. :-)
Herzliche Grüße
itsme
Hallo @itsme , danke für deine Rückmeldung. Im Allgemeinen ist es nicht einfach, einen Job vor Ort in Deutschland zu finden, deshalb verstehe ich, dass es für deine Freundin noch schwieriger ist, einen Job nur über das Internet zu finden. Bitte überprüfe, ob der folgende Link für deine Freundin hilfreich ist: https://handbookgermany.de/de/jobsearch-and-application#faq_108 Zu deiner Frage. Die Beantragung der Chancenkarte ist ein separates Verfahren und erfolgt nicht automatisch. Deine Freundin muss einen neuen Antrag stellen. Ansonsten gilt die Chancenkarte erst ab dem 1. Juni. Ich kann mir gut vorstellen, dass es noch eine Weile dauern wird, bis das im System der Botschaften angekommen ist. Wenn du weitere Fragen hast, lass es uns bitte wissen. Liebe Grüße Barbara