zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
Apfelmus
Aktualisiert:
Arbeitsrecht

Kurzfristig Nebenjob mit der Blauen Karte

Guten Tag, 

ich habe eine Blaue Karte EU (schon länger als 1 Jahr). Ich befinde mich zurzeit im Prozess des Jobwechsels und habe schon eine Genehmigung der Ausländerbehörde bzw. neues Zusatzblatt mit neuem Arbeitgeber erhalten. Leider muss ich ein bisschen länger bis zum Anfang meiner neuen Arbeit warten als bisher geplant wurde (aufgrund unternehmensinterner Abläufe). Darf ich einen anderen kurzfristigen Zwischenjob (Nebenjob) ausüben, um die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung zu decken (freiwillige Krankenversicherung)? Wenn ja, welcher Typ vom Job? Es wird nur 1 bis 2 Monate dauern bis ich die neue schon genehmigte Arbeit anfangen darf. Vielen Dank im Voraus.

2 Kommentare

Antworten (2)

Profile Picture
Daniela_Community Managerin
Hallo @Apfelmus ich tagge mal unsere Expert:innen von Faire Integration! @Faire Integration in Schleswig-Holstein @Faire Integration BB
Profile Picture
Faire Integration in Schleswig-Holstein
Hallo @Apfelmus , da wir nur Beratungen zum Arbeitsrecht anbieten, würde ich empfehlen bei ausländerrechtliche Fragen sich an z.B. die Refugee Law Clinic in Ihrem Bundesland zu wenden. Da ich nicht weiß, in welchem Bundesland Sie wohnen, kann ich Ihnen leider auch keine weiteren Beratungsstellen nennen. Hier in Schleswig-Holstein könnten Sie noch den Flüchtlingsrat kontaktieren. Ich habe diese Information bei "Make it in Germany" gefunden: "Sie haben eine Blaue Karte EU und möchten den Arbeitgeber in Deutschland wechseln? Das ist kein Problem. Sie können Ihre neue Arbeitsstelle mit der noch gültigen Blauen Karte EU antreten. Allerdings müssen Sie die zuständige Ausländerbehörde über die neue Beschäftigung informieren, wenn Sie den Arbeitsplatz innerhalb des ersten Jahres der Beschäftigung wechseln. Die Ausländerbehörde prüft erneut, ob Sie mit dem neuen Job die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU noch erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Ihnen eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte." (https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/blaue-kart…) Wie ich das verstehe, könnten Sie auch direkt bei dem neuen Arbeitgeber arbeiten, aber um nochmal sicher zu gehen, wenden Sie sich am besten an eine ausländerrechtliche Beratungsstelle. Viel Erfolg und alles Gute! Faire Integration in Schleswig-Holstein
Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo