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m.R
Arbeitsrecht

Minijob Chef verbietet Teilzeitbeschäftigung

Kann mein Chef (minijob) eine Teilzeitbeschäftigung ablehnen wegen Konkurrenz obwohl das angebotene Angebot diese Firma gar nicht führt? 

2 Kommentare

Antworten (2)

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Barbara Stasiak_Community Manager

Hallo @M-R , vielen Dank für deine Frage. Zuerst solltest du in deinem Arbeitsvertrag nachsehen, ob er spezielle Regelungen für Teilzeitarbeit enthält. Wenn nicht, kannst du eine Nebentätigkeit ausüben, sofern du nicht bei der Konkurrenz arbeitest oder ein Konkurrenzunternehmen gründest: https://handbookgermany.de/de/labor-rights#faq_58%20/%20 / https://handbookgermany.de/de/minijob @Faire Integration in Schleswig-Holstein hast du ein paar Tipps für m.R? Viele Grüße Barbara

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Faire Integration in Schleswig-Holstein

Hallo @M-R

vielen Dank für deine Frage! Es gibt nur drei Gründe, aus denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Ausübung einer Nebentätigkeit nicht gestatten kann:

 - die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag werden nicht erfüllt (z.B. wegen der einen Arbeit zu spät zur anderen Arbeit zu erscheinen)
 - es wird für ein konkurrierendes Unternehmer gearbeitet 
 - die Möglichkeit besteht, dass gegen die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen verstoßen wird (Laut den gesetzlichen Arbeitsregelungen darf die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werde)

Wenn aber keiner der drei Gründe zutrifft, darf dein Arbeitgeber es dir nicht verbieten. Wie @Barbara Stasiak_Community Manager schon geschrieben hat, schau am besten zuerst in deinen Arbeitsvertrag. 

Viele Grüße 

Assal Behnam (Faire Integration in Schleswig-Holstein)

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