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Mit einem Aufenthaltstitel reisen
Hallo zusammen,
Ich habe einen syrischen Reisepass und seid 3 Jahren einen Aufenthaltstitel in Deutschland. Jetzt möchte ich gerne wissen, ob ich mit einem Visum nach Thailand reisen darf. Online steht, ja, jedoch kann ich das Visum erst 1-2 Monate vorher beantragen und da würde ich ja noch nichts buchen, falls es abgelehnt wird. Daher würde ich mich gerne vorher einmal informieren, wie die Erfahrungen da sind.
6 Kommentare
Antworten (6)
Hallo @saya1412 , danke für deine Frage. Um deine Frage besser beantworten zu können, schreibe mir bitte, welchen Aufenthaltstitel du in Deutschland hast. Beste Grüße Barbara
Hallo Barbara, ich habe den Aufenthaltstitel D (steht oben links auf der Karte)
Danke, ist dann dein Aufenthaltstitel, z.B. Blaue Karte, Studium usw.?
In § 25b AufenthG ist geregelt, dass Menschen mit einer Duldung, die sich seit längerer Zeit in Deutschland aufhalten, unter bestimm- ten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis wegen „nachhaltiger Integration“ erhalten sollen.
25b ABS. 1 S 1
@saya1412 , mit dem Aufenthaltstitel nach § 25b sind nur Reisen in und durch die Europäische Union möglich, siehe Link: https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/15-aufenthaltserlaubnis-nachhalti… Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich bitte wissen. Liebe Grüße Barbara
Hallo @saya1412 , ich habe noch mit meiner Kollegin Rücksprache gehalten und muss meine vorherige Information korrigieren, da die Info des Flüchtlingsrates missverständlich geschrieben ist. Du darfst außerhalb der EU reisen. Du brauchst aber einen Reisepass und musst die Visabestimmungen der Länder beachten. Außerdem darfst du Deutschland nicht länger als 6 Monate verlassen. Entschuldige die Verwirrung. Liebe Grüße Barbara