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Neben Teilzeitjob Minijob ausüben
Ich werde demnaechst Teilzeit (50 Prozent) im TVÖD arbeiten. Ich möchte noch einen Minijob üben. Reicht es, wenn man Arbeitsgeber einverstanden ist? Brauche ich auch eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, bei der Erteilung des Aufenthaltstitel?
1 Kommentare
Hallo rose327,
danke für deine Frage.
Ich habe zunächst eine Rückfrage: Hast du bereits einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis?
Du solltest auf jeden Fall deinen Arbeitgeber des Teilzeitjobs (50 Prozent) informieren. Ob du eine Genehmigung benötigst, steht evtl. in deinem Arbeitsvertrag.
Viele Grüße, David.