Neue Arbeitsbeginn und Ausländerbehörde
Ich habe ab dem 1. August einen neuen Arbeitsvertrag, aber die Ausländerbehörde hat mir einen Termin für den 4. August gegeben. Der Arbeitgeber möchte deshalb einen neuen Vertrag mit dem Startdatum 15. August ausstellen, da im alten Vertrag steht, dass der Vertrag ungültig wird, falls bis zum 1. August keine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt.
Meine Frage ist: Muss mein Arbeitsvertrag erneut von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden, nur weil sich das Anfangsdatum geändert hat?
Danke im Voraus
Hallo @ozcartman
vielen Dank für deine Frage!
Ich verlinke Berater:innen von @Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein , sie antworten dir hier im Forum.
Viele Grüße
Daniela