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dilo-

Niederlassungserlaubnis

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich besitze derzeit eine Niederlassungserlaubnis mit der Anmerkung § 26 Abs. 3 S. 5 i. V. m. § 35 AufenthG. mit blauen Pass Zuvor hatte ich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 S. 3 (AsylG).

Auch mit blauen Pass


Meine Frage ist: Falls mein Herkunftsland zukünftig als sicher eingestuft wird, besteht dann die Möglichkeit, dass ich meine Niederlassungserlaubnis verlieren und abgeschoben werden ?Also Syrien


Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

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