Zurück zur Übersicht
Niederlassungserlaubnis 26 ABS.3 S.5 I.V.M. 35
Hallo , ich bin seit 2015 in Deutschland und möchte mich einbürgern lassen.seit 2020 habe ich ein Aufenthaltstitel und jetzt habe ich ein Niederlassungserlaubnis. Meine Frage wäre ab wann wird die Zeit eingerechnet für Einbürgerung ich meine mit dem acht Jahren wird das ab 2015 angerechnet oder dann wo ich mein Aufenthaltstitel bekommen habe 2020?
und können sie mir erklären was genau ist Niederlassungserlaubnis 26 ABS.3 S.5 I.V.M. 35?
mit freundlichen Grüßen
8 Kommentare
Antworten (8)