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Majo

Niederlassungserlaubnis als Fachkraft

Hallo Liebe Community,

ich bin seit Mai 2022 in Deutschland. Ich bin hier als Au Pair gekommen, dann habe ich vom Juni 2023 bis August 2024 einen BFD (§ 19c Abs. 1) gemacht und schließlich habe ich ab September 2024 einen Aufenthaltstitel als Fachkraft (§ 18b AufenthG) bekommen. Ich möchte eine Niederlassungserlaubnis (NE) als Fachkraft nach 3 Jahren beantragen, das würde ich nächstes Jahr machen.

Ich weiß, die Zeit als Au Pair zählt nicht, weil ich keine Pflichtbeiträge in einer Rentenversicherung geleistet habe. Allerdings bezahle ich ab Juni 2023 (BFD) die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das heißt, ich würde im Juli 2026 die 36 Monate Pflichtbeiträge erfüllen.

Meine Frage wäre: Kann ich mit dieser Zeit bereits 2026 die Niederlassungserlaubnis beantragen oder muss ich warten, bis ich 36 Monate im Besitz des Aufenthaltstitels nach § 18b bin? Dann könnte ich nur erst im September 2027 die NE beantragen.

Nur zur Info: Ich kenne die anderen Voraussetzungen, mir ist nur nicht ganz klar, wie die Berechnung vom Aufenthalt in Deutschland ist, um die NE zu erhalten.

Ich danke euch im Voraus.

Liebe Grüße

3 Kommentare

Antworten (3)

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ElMed_JMDdigital_hub

Guten Tag Majo,

vielen Dank für die Anfrage an uns.

Das ist ausgezeichnete Leistungen, die du innerhalb kurzer Zeit in Deutschland erreicht hast. Laut § 18c AufenthG - Einzelnorm musst du mindestens den § 18b 3 Jahren haben, um die Niederlassung zu beantragen.

Hier sind die wichtigen Voraussetzung für die Niederlassung für Fachkräfte im Überblick:

  • Sie besitzen seit drei Jahren einen Aufenthaltstitel nach §§ 18a, 18b, 18d oder 18g AufenthG.
  • Ihr Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln gesichert.
  • Sie haben mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
  • Sie haben eine Beschäftigung, die Sie mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis ausüben dürfen.
  • Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. In der Regel kann dies durch den Test „Leben in Deutschland“ nachgewiesen werden.
  • Sie haben genügend Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen.

Beste Grüße

El Alami JMD digital hub

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Majo

Vielen Dank für die Infos!

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Alexy6666
Aktualisiert:

Hey!
Ich verstehe total, warum du unsicher bist – das Thema ist wirklich verwirrend.

Kurz gesagt: Für die NE-Erteilung zählen vor allem die Monate, in denen du pflichtig in die Rentenversicherung eingezahlt hast. Au-pair zählt nicht, aber dein BFD schon. Und sobald du den §18b-Aufenthaltstitel hast, beginnt die „36-Monate-Frist“ ab deiner ersten Rentenzahlung unter diesem Titel.

Merke:

BFD → wird angerechnet

Au-pair → zählt nicht

§18b → 36 Monate laufen ab Beginn der echten Pflichtbeiträge

Deshalb verschiebt sich der Antrag oft etwas nach hinten. Dein Weg stimmt trotzdem – es ist nur Bürokratie, kein Problem mit deinem Profil.

Übrigens, falls du zwischendurch einfach etwas Nettes für dich brauchst: Ich hab mir letztens einen kleinen Herzanhänger gegönnt (hier z.B.) – hat nichts mit dem Thema zu tun, aber hat mir irgendwie den Tag versüßt.

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