Niederlassungserlaubnis mit Abschiebeverbot
Ich bin vor 8 Jahre mit einem Studentischen Visum aus Afghanistan nach Deutschland gekommen und paar Jahre später habe ich mit Uni angefangen. Mein Studium ist immer noch nicht abgeschlossen und ich habe immer noch Aufenthaltstitel als Student. Leider sieht mit meinem Studium sehr schlecht aus und ich werde wahrscheinlich es nicht abschließen können. Ich habe noch bis August einen Aufenthaltstitel. Eine Rückkehr nach Afghanistan ist keine Option für mich und daher überlege ich mir einen Asylantrag zu stellen. Meine Frage ist auch diesbezüglich. Die Mehrheit der Afghaner, die momentan einen Asylantrag stellen , bekommen einen Abschiebeverbot nach § 60 als Aufenthaltstitel. Also, wenn ich einen Antrag Stelle und dann keinen Flüchtlingseingenschaft oder Asylstatus oder keinen substituieren Schutz bekomme, dann werde ich auch wahrscheinlich einen Abschiebungsverbot bekommen. Was passiert danach mit meinem Status? also muss ich ab dem Punkt wieder 5-8 Jahre mit Abschiebeverbot nach § 60 in Deutschland leben um einen deutschen Pass oder Niederlassungserlaubnis zu bekommen oder zählen für mich die Jahre anders?
Antworten (1)