Selbständig als Nebenjob
Halli hallöchen,
Zurzeit verfüge ich über einen Aufenthaltstitel nach §18a - Fachkräfte mit Berufsausbildung. Darf ich in der VHS unterrichten und nebenbei Geld verdienen? Wie würde einen Verbot auf meinem Zusatzblatt lauten?
Diese Frage ist hypothetisch, weil auf meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich den Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informieren muss... aber gilt das auch für Aktivitäten in Selbständigkeit?
LG,
Ari
1 Kommentare
Hallo @ari ,
danke für deine Frage. Unsere Experten von der @Faire__Integration_BB werden deine Frage so schnell wie möglich beantworten.
Liebe Grüße Barbara