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dima
Aktualisiert:
Soziale Leistungen

Sozialleistungen in Deutschland für Ukrainer

Frage:

eine Familie aus der Ukraine wurde schon in Slowakei registriert. Da haben sie aber keine finanzielle Hilfe erhalten. Wenn sie jetzt nach Deutschalnd einreisen würden, bekommen sie hier die finanzielle Unterstützung von Stadt?

2 Kommentare

Antworten (2)

Tanja_Moderator
Aktualisiert:
Hallo @dima , von dieser Situation hören wir in letzter Zeit leider öfter. Grundsätzlich gilt, dass Menschen aus der Ukraine für einen langfristigen Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland brauchen. Wenn sie zum Beispiel die Aufenthaltserlaubnis für den vorübergehenden Schutz (nach §24 Aufenthaltsgesetz) haben, können sie damit rechnen, finanzielle Unterstützung vom Staat zu bekommen. Es ist so, dass Menschen nur in einem Land den vorübergehenden Schutz bekommen können und nicht in mehreren gleichzeitig. Wenn also schon ein EU-Land der Familie diesen Schutz gegeben hat, kann es sein, dass sie ihn in Deutschland nicht nochmal bekommen. Dann kriegen sie auch kein Geld. Leider kann ich dir keine konkrete Antwort geben, ob die Familie in Deutschland den Schutz bekommen würde. Das hängt oft davon ab, ob Kommunen noch weitere Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen können. In Deutschland zumindest gibt es die Möglichkeit, dass Menschen aus der Ukraine bei ihrer Ausländerbehörde beantragen können, in einen anderen EU-Mitgliedstaat umziehen zu dürfen. Vielleicht gibt es in der Slovakei eine ähnliche Regelung? Die Familie könnte also versuchen, das bei der zuständigen Behörde vor Ort anzufragen und zu beantragen. Noch besser wäre es, sich zum Beispiel bei einem Flüchtlingsrat in der Slovakei dazu beraten zu lassen.
dima
Danke für die Information;)
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