Sozialleistungen nach §24 (Geflüchtete aus der Ukraine)
Hallo,
ich frage für eine Geflüchtete mit gültigem Aufenthaltstitel. Der Bescheid liegt nun vor, er enthält weder Bewilligung noch Ablehnung des beantragten Kleidergeldes. Ist etwas bekannt, ob es wirklich zusteht (die mündliche Aussage dazu habe ich gehört).
Es wäre prima, wenn ihr zu der Frage etwas schreiben könntet.
Schöne Grüße
Stefanie
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Hallo nochmal, ich habe nochmal nachgesehen:
Die Bestimmungen für so eine Art Erstausstattung können von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Ich kann mir vorstellen, dass der Bescheid für das Kleidungsgeld noch nachkommt, wenn im ersten Bescheid noch nicht die Rede davon war.
Weißt du, ob die Sonderleistungen für die Ausstattung mit Kleidung später beantragt wurden oder gleichzeitig? Wenn ein guter Draht zu den Sachbearbeiter*innen besteht, lohnt es sich auch manchmal nachzufragen wie der Bearbeitungsstand ist.