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§24 Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis in der Türkei
Hallo, ich habe von Freunden von euch erfahren. Ich habe eine Frage. Ich bin gerade aus der Ukraine geflüchtet und habe die ukrainische Staatsbürgerschaft. Kann ich die Aufenthaltserlaubnis §24 beantragen, wenn ich auch eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr in der Türkei habe? Oder muss ich in die Türkei?
4 Kommentare
Hallo @Sasch !
Ich habe mir gerade die Vorgaben für die Aufenthaltserlaubnis nach §24 angesehen. Dort steht nicht, dass es ein Problem ist, wenn du noch einen anderen Aufenthaltstitel hast. Die Ausländerbehörde prüft, soweit ich das sehen kann, keine anderen Aufenthaltstitel.
Da steht nur: Wenn eine Person die ukrainische Staatsangehörigkeit hat und bis zum 24. Februar 2022 dauerhaft in der Ukraine gewohnt hat, dann hat sie Anspruch auf den vorübergehenden Schutz (§24 Aufenthaltsgesetz).