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said3
Aktualisiert:
Familiennachzug

Stiefkind

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Frau ist zu mir vor 2 Wochen durch Ehegattennachzug zu mir eingereist.

Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit meine Frau die Marokkanische.

Meine Frau hat eine Tochter in Marokko.

Wir möchten meine Stieftochter zu uns holen.

Ist eine Verpflichtungserklärung von meinem Onkel möglich für das Visumsverfahren, oder muss das Lebensunterhalte von uns gesichert sein?.

Mit freundlichen Grüßen 

10 Kommentare

Antworten (10)

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Daniela_Community Managerin
Hallo @said3 danke für deine Frage. Ich freue mich, dass deine Frau jetzt bei dir ist. . Kannst du mir sagen, ob deine Stieftochter bereits 18 Jahre alt ist? Danke. Viele Grüße Daniela
said3
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Stieftochter ist 9 Jahren Alt. Mit freundlichen Grüßen
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Daniela_Community Managerin
Hallo @said3 danke für die Antwort. . Grundsätzlich kann die Tochter deiner Frau auch über ein Visum zum Kindernachzug nach Deutschland kommen. Dieses muss ähnlich wie das Ehegattenvisum bei der deutschen Auslandsvertretung in Rabat beantragt werden. Hier findest du unter Familienzusammenführung die benötigten Dokumente: https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-VisaEinreise/-/1693432?openAcco… . Beachtet auch das Sorgerecht. Fall ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Kindsvater vorliegt, muss eine Einverständniserklärung mit legalisierter Unterschrift vorgelegt werden. Sprachnachweise vom Kind werden in diesem Alter noch nicht gefordert. . Wenn ich es richtig verstehe, möchtest du die Verpflichtungserklärung vom Onkel der Ausländerbehörde vorliegen, wenn diese wie beim Ehegattennachzug nach Einkommensnachweisen fragen, oder? . Melde dich gerne bei weiteren Fragen. Viele Grüße Daniela
said3
Sehr geehrte Damen und Ich möchtest wissen ob,ich die Verpflichtungserklärung vom Onkel der Ausländerbehörde vorliegen kann , wenn diese wie beim Ehegattennachzug nach Einkommensnachweisen fragen würden. Mit freundlichen Grüßen
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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:
Hallo @said3 eine Verpflichtungserklärung umfasst den vollen Lebensunterhalt für einen anderen Menschen zu übernehmen. Wenn der Onkel eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde für das Kind vorlegt, muss er vorher genau prüfen, ob auch z.B. die Krankenversicherung übernommen werden muss. Hier stehen Infos zur Verpflichtungserklärung: https://handbookgermany.de/de/declaration-of-commitment-national-visa . Grundsätzlich kann eine Verpflichtungserklärung als Nachweis für die Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes statt Einkommensnachweisen vorgelegt werden. Bitte informiert euch vorab bei einer Beratungsstelle, was die Verpflichtungserklärung bei eurer Behörde umfasst. . Viele Grüße Daniela
said3
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe leider nicht dran gedacht,dass mein Onkel in Frankreich lebt,und französische Bürgerschaft besitz Mit freundlichen Grüßen
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Daniela_Community Managerin
Hallo @said3 schön, von dir zu hören. Meinst du mit der Info, dass du vermutest, dass er dann nicht für die Schwiegertochter eine Verpflichtungserklärung ausstellen kann? . Vielleicht gibt es noch einen anderen Weg, mit dem ihr die Sicherung eures Lebensunterhaltes nachweisen könnt. Bei Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft kann auch kein Einkommen nachgewiesen werden, das müsste aber ganz individuell geklärt werden, damit ihr wisst, ob das bei dir und deiner Stieftochter der Fall ist. . Hier findest du eine Beratungsstelle, die dich unterstützen kann: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ . Viele Grüße Daniela
said3
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage wäre ,ob mein Onkel in Frankreich,und Französische Bürgerschaft besitz, eine Verpflichtungserklärung für meine Stieftochter machen kann,damit wir hier in Deutschland zusammenleben können ,und welche Voraussetzungen muss er erfüllen... Mit freundlichen Grüßen
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Daniela_Community Managerin
Hallo @said3 am besten wendest du dich an eine lokale Beratungsstelle oder die zuständige Behörde, ob sie eine Verpflichtungserklärung eines französischen Staatsbürgers akzeptieren. . Grundsätzlich ist es möglich, eine Verpflichtungserklärung als französischer Staatsbürger einzureichen, jedoch muss man dafür eigentlich in Deutschland gemeldet sein. Hier findest du mehr Infos: https://handbookgermany.de/de/declaration-of-commitment-national-visa#f… . Viele Grüße Daniela
Seoyoung_Community Management Support
Hallo @said3 , ich hoffe, du bist inzwischen mit deinem Anliegen weitergekommen. Hast du dir bereits eine Migrationsberatung geholt? Wenn ja, würden wir gerne wissen, wie deine Erfahrung damit war. Viele Grüße Seoyoung
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