zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
Caroline
Aktualisiert:
Arbeitsrecht

Studentenvertrag in Dtl. ohne Visum

Hallo, ist es möglich einen Vertrag als studentische Hilfskraft an einer deutschen Uni zu bekommen, wenn man noch keine Visum hat und bereits vor dem Deutschlandaufenthalt remote im Ausland (Non-EU) arbeiten würde? Der Student ist an einer ordentlichen Universität in Mittelamerika eingeschrieben und soll demnächst mit Visum nach Deutschland kommen aber vorab bereits dort remote beschäftigt werden. Oder muss zwingend für den gesamten Vertragszeitraum ein Visum vorliegen? Welche anderen Möglichkeiten gäbe es rechtlich trotzdem (Werkstudentenvertrag)?

2 Kommentare

Antworten (2)

Profile Picture
Daniela_Community Managerin

Hallo @Caroline  
danke für deine Frage. Ich verlinkte mal @Faire Integration in Schleswig-Holstein  . Vielleicht haben sie mehr Informationen für dich!

Viele Grüße
Daniela

Profile Picture
Faire Integration in Schleswig-Holstein

Hallo Caroline,

der Abschluss eines Arbeitsvertrages setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer sich in Deutschland aufhält. Aus diesem Grund ist der Besitz eines Aufenthaltstitels unerheblich für das Arbeitsverhältnis, denn es muss keine in Deutschland gültige Arbeitserlaubnis vorliegen. Fraglich ist aus meiner Sicht die Einschätzung der Steuerpflicht in Deutschland. Aber dafür würde ich raten, dass Du Dich an das Finanzamt wendest. Denn dabei spielen verschiedene Aspekte eine Rolle (die Art der erbrachten Arbeit, welche Abkommen mit dem Land bestehen in dem die Person zur Zeit lebt etc.)

Meines Erachtens wäre ein "Werkstudentenvertrag" übrigens nur dann möglich, wenn die Person an einer Universität in Deutschland eingeschrieben und darüber auch studentisch versichert ist.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiter helfen. Melde Dich sonst gerne wieder bei uns, wenn wir noch weitere Fragen beantworten können.

Viele Grüße

Noha

Faire Integration in Schleswig-Holstein

Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo