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Goll
Aktualisiert:
Arbeitsrecht

Teilzeitjob + Freiberuflichkeit

Hallo zusammen und im Voraus vielen Dank für eure Zeit.

Mein Visum für künstlerische Freiberuflichkeit läuft im Dezember 2024 ab, und wie viele von euch vielleicht schon wissen oder selbst erlebt haben, sind die Arbeitsbedingungen für Menschen wie mich sehr schwierig geworden. Ich bin derzeit dringend auf der Suche nach einer Teilzeitstelle, die jedoch nicht mit meiner aktuellen Arbeitserlaubnis, die nur für den künstlerischen Bereich gilt, übereinstimmt. Ich möchte meine Arbeitserlaubnis so ändern, dass sie teilweise für eine Teilzeitstelle und teilweise für freiberufliche Tätigkeiten gilt. Ist das möglich? Wie kann ich mit der Ausländerbehörde eine Einigung erzielen? Was passiert zu meine KSK? Verliere ich sie doch? Weiß jemand, welchen Prozess ich durchlaufen muss? Hat jemand Erfahrungen, die er teilen möchte? Vielen Dank. 
Goll

4 Kommentare

Antworten (4)

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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:

Hallo @Goll  
danke, dass du dein Anliegen bei uns im Forum teilst!

Ich kann verstehen, dass es für dich gerade eine schwierige Situation ist. 
Am besten prüfst du zuerst, ob in deinem Zusatzblatt (grünes Papier zur Aufenthaltserlaubnis) steht, ob du an eine bestimmte Tätigkeit gebunden bist oder Erwerbstätigkeit allgemein gestattet ist.

Es kommt grundsätzlich darauf an, ob die Nebentätigkeit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist oder eine geringfügige Beschäftigung.
Dazu habe ich auch Informationen von der KSK gefunden: 
https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%…

Insgesamt würde ich dir raten, dich an eine Beratungsstelle zu wenden und zu prüfen, wie deine aktuelle Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann oder welche alternative Aufenthaltserlaubnis du beantragen kannst. 
Ich bin mir nicht sicher, welchen Weg du dir wünscht.

Sobald du einen Arbeitsvertrag für eine Teilzeitstelle hast, legst du diesen am besten bei der zuständigen Ausländerbehörde vor. Bitte bespreche die Schritte am besten mit einer Beratungsstelle.

Wenn du einen in Deutschland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss hast, könntest du auch in eine Tätigkeit als Fachkraft wechseln. Als Angestellte:r ist es weiterhin möglich, eine Selbständigkeit nebenbei auszuführen.

Viele Grüße
Daniela

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Daniela_Community Managerin
Goll

Liebe Daniela, 

Viele lieben Dank für deine ausführliche Antwort. 

LG

Goll

Seoyoung_Community Management Support
Aktualisiert:

Hi  @Goll  ,

ich würde noch ergänzen, dass es generell möglich ist, die Nebenbestimmung mit der Arbeitserlaubnis ändern zu lassen. Die Entscheidung liegt allerdings im Ermessen der Ausländerbehörde. Wie du schon weißt, ist es sehr wichtig, dass man sich unbedingt vor Aufnahme einer neuen Beschäftigung, die nicht freiberuflich ist, die Zustimmung von der Ausländerbehörde holt. Ich kenne schon Fälle, wo Menschen Probleme bekommen haben, weil sie ohne die Zustimmung mit den Jobs angefangen haben.

Generell sollte eine Nebenbeschäftigung möglich sein, solange diese den Umfang der Hauptbeschäftigung, in dem Fall der Freelance-Arbeit, nicht übersteigt. Soweit ich weiß wird die Anzahl der Arbeitsstunden dafür berücksichtigt.

Wie Daniela würde ich dir raten, dich an eine Beratungsstelle zu wenden. Ich kenne noch eine Organisation, die für dich hilfreich sein könnte: https://www.touring-artists.info/touring-artists/beratung/unser-beratungsangebot Sie kennen sich gut mit aufenthaltsrechtlichen Themen insbesondere im Bezug auf Freelance Kunst- und Kulturschaffende aus.

Ich drücke dir die Daumen dass du bald den Teilzeitjob anfangen kannst und sag gern Bescheid, wenn du noch Fragen hast.

Viele Grüße

Seoyoung

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