Unterbezahlung
Servus,
Szenario: Mein neues Visum - § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung - erfordert die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Am Anfang hat mein Betrieb mir nur 2.300 EUR angeboten und deswegen hat die Bundesagentur für Arbeit die Erklärung zur Beschäftigungsverhältnis abgelehnt. Sie meinten, dass "das ortsübliches Gehalt ist 3.300 EUR" sei. Nach einigem Gefeilsche um das Gehalt habe ich die Zustimmung erhalten. Das Unternehmen stimmte dem von der Agentur geforderten „monatlichen Bruttoentgeld von 2.900 EUR“ zu.
Problem/Frage: In meinem Arbeitsvertrag ist dieser Betrag jedoch nicht als Vergütung aufgeführt. Stattdessen haben wir eine Summe aus Gehalt und „freiwilligen Beiträgen“, die sich auf 2.900 summieren. Diese freiwilligen Beiträge können jedoch jederzeit vom Arbeitgeber ausgesetzt werden.
Ich würde gerne wissen, ob dies möglich und rechtlich zulässig ist. Die Bundesagentur für Arbeit selbst darf keine Arbeitsverträge bewerten.
Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus dem Vertrag, den ich schon unterschrieben habe:
4. Vergütung
Frau XXXXX erhält eine monatliche Bruttovergütung von
2.636,36 €
Zusätlich werden Freiwillige Leistungen (siehe Abschnitt 5) vereinbart:
Freiwillige Zulage monatlich 263,64 €
Das entsprincht einem Bruttojahresgehalt von 34.800 €.
5. Freiwillige Leistungen
Die freiwilligen Leistungen werden unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gezahlt:
Diese Zulage wird jeweils am Letzten eines Monats fällig.
Auch bei wiederholter vorbehaltsloser Zahlung der freiwilligen Leistung erwächst hieraus dem Arbeitnehmer kein Rechtanspruch auf Gewährung dieser Leistung, die Grundsätze der betrieblichen Übung finden keine Anwendung, die freiwillige Leistung ist kein fester Bestandteil der Vergütung.
Liebe Grüße,
XXX
Hallo @ari
danke für deine Frage im Forum!
Ich verlinke Berater:innen von @Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein und @Faire__Integration_BB
Du bekommst zeitnah eine Antwort.
Viele Grüße
Daniela