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PaulMitchel
Aktualisiert:
Heirat & Scheidung

Verlängerung des Aufenthaltstitels

Hallo,

 

eine Frage zu meinem Aufenthaltstitel. Ich habe in April 22 geheiratet und wir wollen uns nun scheiden lassen. Das Trennungsjahr ist bereits abgelaufen und der Ehepartner will demnächst die Scheidung einreichen. Wie kann ich meinen Aufenthaltstitel verlängern, obwohl wir noch keine drei Jahre Ehe hatten? Eine Arbeitstätigkeit gehe ich gerade nicht nach, jedoch suche ich stark. Braucht man auch bestimmtes Einkommen oder kann ich grundsätzlich sagen, dass z.B. 900 EUR auch langen würden als Einkommen?

 

Und noch eine Frage: Laut der Homepage https://handbookgermany.de/de/independent-residence-title-spouses

wird die drei Jahresfrist bei der Ausländerbehörde ab dem erhalt des Aufenthaltstitels gezählt. Diesen habe ich erst in September 22 erhalten. Sind somit die drei Jahre Ehe nicht in April 25 erfüllt sondern in September 25?

 

Vielen Dank für die Antworten.

 

 

4 Kommentare

Antworten (4)

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Daniela_Community Managerin

Hallo @PaulMitchel  
danke für deine Frage im Forum.

Es ist toll, dass du bereits nach einem Job suchst. Ich wünsche dir viel Erfolg. Du kannst auch noch einmal die Infoseite zur Jobsuche anschauen: https://handbookgermany.de/de/jobsearch-and-application

Für einen Aufenthaltstitel als Fachkraft brauchst du eine in Deutschland anerkannte Ausbildung oder ein Studium. Hier kannst du mehr lesen: https://handbookgermany.de/de/jobsearch-and-application

Je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis du willst, musst du ein bestimmtes Mindestgehalt nachweisen. 
Hier findest du eine Übersicht:
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersicht…
Aber beachte, dass hier Nettogehälter angegeben sind. Das Bruttogehalt muss dann natürlich entsprechend höher sein. Melde dich gerne, wenn du dazu Fragen hast.

Aufenthaltszeiten zählen, sobald du einen gültigen Aufenthaltsstatus für Deutschland hast. Falls du mit einem Visum zum Ehegattennachzug gekommen bist, sollte bereits das Datum der Einreise zählen. Eine Fiktionsbescheinigung, bis du die Plastikkarte erhältst ist auch ein gültiger Aufenthalt. Die Zeit zählt demnach von Beginn Aufenthalt in Deutschland bis zur Trennung.

Viele Grüße
Daniela





 

PaulMitchel

Hallo,

vielen Dank für die Informationen. Laut der Tabelle und dem § 18a AufenthG (wenn die Person bei erstmaliger Erteilung der AE unter 45 Jahre alt ist) bräuchte ich ca. 910EUR + Warmmiete, um mein ursprüngliches Aufenthaltsrecht nach §28 in § 18a AufenthG umwandeln zu können. Ich besitze einen Master, der hier in Deutschland anerkannt wird.

 

Ich habe noch ein Kind aus früherer Beziehung für das ich kein Unterhalt kriege. Sind diese 910 EUR + Warmmiete ausreichend? Oder müsste mein Nettoeinkommen höher sein, wegen dem Kind? Kindergeld für das Kind erhalte ich.

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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:

Hallo @PaulMitchel  
danke für die Rückmeldung.

Genau, für dein Kind, das in deinem Haushalt lebt, musst du ebenso Lebensunterhalt nachweisen. 
Du kannst dich ungefähr an die Höhen vom Existenzminimum orientieren:

Für Kinder unter 6 Jahren ~ 360 Euro
Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren ~ 390 Euro
Das Kindergeld kann da mit eingerechnet werden. Natürlich muss es auch ausreichend Wohnraum für das Kind geben.

Viele Grüße

Daniela

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Daniela_Community Managerin

Und toll, dass dein Master hier anerkannt wird! :) 

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