Visum nach Kündigung
Hallo zusammen,
mein Partner hat ein Arbeitsvisum und wurde nun gekündigt zu Ende Januar.
Da die Ausländerbehörde ziemlich lange braucht, um zu antworten, hoffe ich, dass ihr uns weiterhelfen könnt.
Was muss er nun tun bezüglich seines Visums, da dieses an seine Arbeitsstelle gebunden ist? Arbeitssuchenden Visum ist wahrscheinlich das logischste, aber ich habe gesehen, dass er dafür B1 braucht und das hat er leider nicht.
Hoffe ihr könnt uns da weiterhelfen.
Gruß,
Jenny & Juan
Hallo @Colorada , vielen Dank für Deine Frage! Gerne möchte ich Dich darauf hinweisen, dass aus Datenschutzgründen in diesem öffentlichen Forum keine vollständigen Klarnahmen verwendet werden sollen. Falls Du Deinen Anzeigename ändern möchtest, ist das nachträglich über Dein Profil möglich. Es tut mir Leid zu hören, dass Deinem Partner gekündigt wurde.
Bezüglich des Arbeitsplatzes: Die Grundlage für den Aufenthaltstitels von Deinem Partner ist mit der Kündigung leider entfallen. Wenn wir vom besten Fall ausgehen, findet Dein Partner in den nächsten 2.5 Monaten, bis Ende Januar, eine neue Anstellung. Da auf seinem Visum/Aufenthaltstitel noch die Arbeitsstelle vermerkt ist, gehe ich davon aus, dass er bisher noch keine 2 Jahre in Deutschland arbeitet. In den ersten 2 Jahren ist mit jedem Arbeitsplatzwechsel die Zustimmung von der Ausländerbehörde nötig. Das bedeutet, wenn Dein Partner einen neuen Job findet, reicht er alle neuen Unterlagen bei der Ausländerbehörde ein, die die Voraussetzungen prüft. Bei einer Genehmigung kann er dann seine neue Arbeitsstelle antreten.
Um Deine Frage wegen des Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche genauer beantworten zu können, würde ich gerne noch wissen, ob Dein Partner bereits bei der lokalen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragt hat oder noch das Visum besitzt, das von der Auslandsvertretung ausgestellt wurde. Zusätzlich, ob er einen anerkannten Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung besitzt. Mit einem anerkannten akademischen Hochschulabschluss benötigt es kein Deutsch-Zertifikat für die Beantragung eines Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche. Diese Pflicht trifft auf Fachkräfte mit einer Berufsausbildung zu. Ich kann Euch gerne bei der Suche nach einer Beratungsstelle für Arbeit und Migration unterstützen. Vor dem Termin bei der Ausländerbehörde können sie mit Euch gemeinsam die Dokumente durchgehen. Nenn mir dafür gerne Euren derzeitigen Wohnort, dann suche ich gerne nach einer Beratungsstelle sowie der zuständigen Ausländerbehörde, um die Voraussetzungen für die jeweiligen Anträge (anzeigepflichtiger Arbeitsplatzwechsel & Arbeitsplatzsuche) nachzuschauen. Freue mich über Deine Rückmeldung. Sag gerne auch Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast.