Voraufenthaltzeiten berechnug.
Verehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage zur Berechnung der Zeiten des Voraufenthalts. Seit 2002 lebe ich in Deutschland. Im Jahr 2003 wurde mein Antrag auf Asyl abgelehnt. Im Anschluss an die Ablehnung wurde mir eine Duldung erteilt. 2007 erhielt ich einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5. Bisher hatte ich die 25 Abs. 5 bis 2025, nun erhalte ich die 25B AufenthaltsG. Ich frage mich, ob meine Zeiten gemäß § 25 Abs. 5 umgerechnet über 18 Jahre für die Einbürgerung zählen oder ob die Voraufenthaltszeiten nach § 25 Abs. 5 verloren gehen und ich wieder 3, 5 oder 8 Jahre warten muss, um einen Einbürgerungsantrag zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
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