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Vorübergehender Schutz
Guten Tag! Ich möchte wissen: Kann ich in Deutschland wieder vorübergehenden Schutz bekommen, wenn ich ihn in der Tschechischen Republik erhalten habe und dort 2 Jahre gelebt habe? Wenn ja, wie geht das am besten: in der Tschechischen Republik ablehnen und sofort nach Deutschland gehen, oder nach der Weigerung in die Ukraine zurückkehren und diese nach einiger Zeit als Flüchtling wieder verlassen, aber nach Deutschland? Bitte sagen Sie mir, welche Option besser ist?
3 Kommentare
Antworten (3)
Guten Tag @чехол. , vielen Dank für deine Frage. Ich habe gesehen, dass du die Frage auch auf Russisch gestellt hast, dort findest du auch detaillierte Informationen, aber wir bitten um ein wenig Geduld: https://together-in-germany.de/de/node/7424 . Sobald dir ein EU-Land vorübergehenden Schutz gewährt hat, kannst du diesen Schutz in der Regel nicht mehr in einem anderen Land erhalten. Die Rechte und Pflichten, die sich aus dem vorübergehenden Schutz ergeben, gelten nur in dem Land, in dem du Schutz erhalten hast. Du darfst zum Beispiel nur in dem Land arbeiten, in dem du eine Aufenthaltserlaubnis bekommen hast. Du darfst aber innerhalb der EU reisen: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info?themen=aufenthalt#faq_2316 Viele Grüße Barbara
Guten tag, Barbara. Ich war in meinem Leben noch nie in Deutschland, habe aber bereits das deutschsprachige Land Österreich besucht. Ich möchte zunächst Sie besuchen – um zu erfahren, wie Ihr Deutschland ist. Ich habe bereits Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Österreich und Slowenien besucht. Alle diese Länder sind völlig unterschiedlich und das eine hat nichts mit dem anderen gemeinsam. Es ist sehr schlimm, wenn man als Flüchtling in ein Land geht, in dem man noch nie in seinem Leben war. Ich bedaure sehr, dass ich wenig gereist bin und vor dem Krieg noch nie in Europa gewesen bin. Danke, Barbara!
@Чехол. vielen Dank und ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass alles gut für dich läuft.