zum Inhalt springen
Fisch

Wiedereinreise

Mein Bekannter ist ein Flüchtling aus der Ukraine. Nachdem er in Deutschland Anfang diesen Jahres seinen Job verloren hat und keinen direkten neuen Job finden konnte, hat er sich hier abgemeldet und ist Anfang Februar nach Polen ausgereist um sich dort zu melden und zu arbeiten. Jetzt möchte er gerne zurück nach Deutschland kommen und wieder hier leben und arbeiten. Was muss er beachten und geht das überhaupt? 

4 Kommentare

Antworten (4)

Profile Picture
Barbara__Community_Manager

Hallo @Fisch , vielen Dank für deine Frage. Bitte teile uns mit, welche Art von Aufenthaltstitel du in Deutschland hattest. Beste Grüße Barbara 

Antworten
Fisch

Ich bin Deutsche und lebe in Deutschland. Er war mein Arbeitskollege und hat/hatte eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Liebe Grüße

Antworten
Profile Picture
Barbara__Community_Manager
Aktualisiert:

Hallo @Fisch , vielen Dank für deine Rückmeldung. Sobald dein Kollege keinen Schutzstatus in Polen beantragt hat, kann er jederzeit wieder nach Deutschland einreisen und hier erneut einen Antrag auf vorübergehenden Schutz stellen: https://handbookgermany.de/de/ukraine-exit-entry Viele Grüße Barbara 

Antworten
Fisch

Vielen Dank für die Hilfe. 

 

Antworten
Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo