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Elijah

Wiederlegalisierung in Deutschland nach Umzug in die USA

Hallo zusammen,

ich bin ukrainischer Staatsbürger und aktuell in den USA über das Programm „U4U“. Ich möchte gerne nach Deutschland zurückkehren und wollte fragen, ob jemand Erfahrung oder Informationen dazu hat, ob das möglich ist und welche Chancen ich hätte, einen Aufenthaltstitel in Deutschland erneut zu bekommen.

Kurze Zusammenfassung meiner Situation:

Am 24. Februar 2022 war ich in der Ukraine (Mariupol).

Zwei Wochen später bin ich zusammen mit meinen Eltern nach Deutschland geflohen.

In Deutschland habe ich einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG bekommen, allerdings nicht selbst beantragt, sondern über meine Eltern, weil ich minderjährig war.

Ich habe dort zur Schule gegangen, habe ein deutsches Schulzeugnis und war schon gut integriert (Sprache + soziales Umfeld).

Nach ca. zwei Jahren sind meine Eltern in die USA weitergereist und da ich minderjährig war, musste ich mitkommen – das war nicht meine Entscheidung.

Seitdem bin ich hier im Rahmen des Programms U4U, aber ohne langfristige Perspektive oder Aufenthaltsstatus.

 

Ich würde gerne dauerhaft nach Deutschland zurückkommen, weil ich mich dort wohl gefühlt habe und mich dort integrieren konnte. In den USA fällt mir Integration sehr schwer und ich möchte eigentlich nicht bleiben.

Meine Fragen:

1. Habe ich noch Anspruch auf §24, obwohl ich jetzt in den USA bin?

 

2. Kann meine Ausreise in ein Drittland (USA) ein Problem sein, auch wenn ich damals minderjährig war und nicht selbst entschieden habe?

 

3. Muss ich einen neuen Antrag stellen oder kann man meinen alten Status reaktivieren?

 

4. Gibt es Organisationen oder Beratungsstellen, die mir dabei helfen können (Caritas, Diakonie, Flüchtlingsrat usw.)?

 

Ich wäre sehr dankbar für jede Information, Erfahrung oder Empfehlung.

Mit freundlichen Grüßen, Elijah

2 Kommentare

Antworten (2)

Alexy6666

Hallo, 
Ich finde deine Situation wirklich kompliziert, und du bist definitiv nicht der Einzige, der sich solche Fragen stellt, wenn man als Minderjähriger „mitgenommen“ wurde und später alles neu ordnen muss. Viele ehemalige Art-24-Fälle merken erst danach, dass es bei der Bewertung oft Spielraum gibt – je nachdem wie lange man tatsächlich in Deutschland war, wie gut man integriert war und vor allem unter welchen Umständen man das Land verlassen hat.

Was dir wirklich helfen kann, ist, alle Nachweise deiner früheren Integration zu sammeln:

  • dein deutsches Schulzeugnis
  • Meldebescheinigungen
  • Bestätigungen von Lehrern oder sozialen Einrichtungen
  • alles, was zeigt, dass die Entscheidung zur Ausreise nicht von dir selbst getroffen wurde

Organisationen wie Caritas, Diakonie oder der Flüchtlingsrat sind in solchen Fällen sehr hilfreich. Sie kennen Situationen, in denen ein früherer Status wieder aktiviert oder neu bewertet wurde – besonders bei Minderjährigen, die ihren Eltern folgen mussten. Sie können dir auch sagen, ob ein „Wiederaufrollen“ möglich ist statt eines komplett neuen Antrags.

Bleib dran – es ist gut, dass du dich jetzt schon informierst. Oft macht genau das später den entscheidenden Unterschied, wenn es darum geht, wieder legal nach Deutschland einzureisen und einen stabilen Aufenthaltstitel zu bekommen.

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Elijah

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Um ehrlich zu sein, habe ich bereits ein Ticket für den 8. Dezember gekauft, aber ich habe diese Reise schon lange geplant. Ich habe viele Geschichten gehört, dass Ukrainern, die sich in einem Drittland befanden, dieser Status verweigert wurde, aber ich weiß auch, dass sie volljährig waren und andere Status in den Ländern beantragt haben, in denen sie sich zu dieser Zeit aufhielten. Glauben Sie, dass es für mich von Vorteil ist, dass ich zum Zeitpunkt meiner Ausreise minderjährig war und dass ich Nachweise für meine Integration in Deutschland und zwei Jahre Aufenthalt in Deutschland vorweisen kann?

Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort und vielen Dank im Voraus!) 

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