Zurück zur Übersicht
Wird das Gesetz über die doppelte Staatsbürgerschaft rückwirkend gelten?
Hallo
Ich habe vor drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Dafür musste ich die Staatsangehörigkeit meines Herkunftslandes aufgeben, weil Deutschland die doppelte Staatsangehörigkeit mit meinem Land nicht zulässt. Aber laut dem Gesellschaftsprogramm der SPD-Partei, die jetzt das Kanzleramt anführt, könnte die doppelte Staatsbürgerschaft möglich sein. Nun möchte ich wissen, wenn ein solches Gesetz in Kraft tritt, könnte ich dann davon betroffen sein, also die Staatsangehörigkeit meines Herkunftslandes wieder annehmen, oder gilt das nur für neue Einbürgerungsanträge? Vielen Dank für eine Antwort.
2 Kommentare
Antworten (2)