zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
nana92

Zählt Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug als „auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht“?

Hallo,
ich lebe seit 2021 in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Familiennachzug. Ich bin berufstätig, habe ein B1-Zertifikat in Deutsch und mein Ehepartner besitzt mittlerweile eine Niederlassungserlaubnis.

Ich würde gerne im Jahr 2026 die Einbürgerung beantragen. Laut § 10 Abs. 1 Nr. 2 StAG ist ein „unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht“ Voraussetzung.
Meine Aufenthaltserlaubnis ist zwar befristet, aber könnte sie wegen der langfristigen Perspektive als „auf Dauer angelegt“ anerkannt werden?

vielen Dank!

0 Kommentare
Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo