Zeiten für Einbürgerung
Sehr geehrter Damen und Herren
Ich habe einen Frage. Wenn man Abschiebungverbot,kann er Aufenthalterlaubnis in fünf Jahren bekommen. Die Asylverfahren angerechnet von fünf Jahren.
Mein Frage ist für Einbürgerung
Wenn eine Person eine Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 25Abs3 erhält, wird die Aufenthaltserlaubnis in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, die sie zur Einbürgerung berechtigt. Werden die Asylverfahren berechnet oder nicht?
Hallo @farisalamary1994 ,
vielen Dank für deine Frage.
Wenn ich es richtig verstehe hast du aktuell einen Aufenthalt nach §25.3, ein sogenanntes Abschiebeverbot. Dein Asylverfahren hat 5 Jahre gedauert und du möchtest jetzt wissen, welche Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung mitgerechnet werden.
Grundsätzlich gibt es drei Zeitpunkte, zu denen die Einbürgerung beantragt werden kann.
1. Nach 8 Jahren
2. Nach 7 Jahren mit Abschluss Integrationskurs
3. Nach 6 Jahren bei besonderer Integration (B2 Sprachzertifikat oder höher)
Alle weiteren Voraussetzungen zur Einbürgerung zusätzlich zum Zeitraum müssen ebenso erfüllt sein. Hier findest du noch einmal eine Übersicht: https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_145
Diese Zeiten werden je nach Aufenthaltstitel unterschiedlich berechnet. Bei einer Aufenthaltserlaubnis nach 25.3, also dem Abschiebeverbot, zählt leider nur der Zeitpunkt, ab dem du die Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) erhalten hast. Bei bestimmten Aufenthaltserlaubnissen (Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz) zählen die Zeiten in einer Aufenthaltsgestattung mit. (https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_147 ) Wie lange hast du bereits deinen Aufenthaltstitel?
Es gibt die Möglichkeit, nach 5 Jahren in einen unbefristeten Titel zu wechseln. Das wäre die Niederlassungserlaubnis. Hier findest du mehr Infos zu den Voraussetzungen: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence#faq_566
Melde dich gerne bei weiteren Fragen.
Viele Grüße
Daniela