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farisalamary1994
Aktualisiert:
Einbürgerung

Zeiten für Einbürgerung

 

Sehr geehrter Damen und Herren 

 

Ich habe einen Frage. Wenn man Abschiebungverbot,kann er Aufenthalterlaubnis in fünf Jahren bekommen. Die Asylverfahren angerechnet von fünf Jahren. 

 

Mein Frage ist für Einbürgerung 

 

Wenn eine Person eine Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 25Abs3 erhält, wird die Aufenthaltserlaubnis in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, die sie zur Einbürgerung berechtigt. Werden die Asylverfahren berechnet oder nicht?

 

9 Kommentare

Antworten (9)

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Daniela_Community Managerin
Hallo @farisalamary1994 , vielen Dank für deine Frage. . Wenn ich es richtig verstehe hast du aktuelle einen Aufenthalt nach §25.3, ein sogenanntes Abschiebeverbot. Dein Asylverfahren hat 5 Jahre gedauert und du möchtest jetzt wissen, welche Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung mitgerechnet werden. . Grundsätzlich gibt es drei Zeitpunkte, zu denen die Einbürgerung beantragt werden kann. 1. Nach 8 Jahren 2. Nach 7 Jahren mit Abschluss Integrationskurs 3. Nach 6 Jahren bei besonderer Integration (B2 Sprachzertifikat oder höher) Alle weiteren Voraussetzungen zur Einbürgerung zusätzlich zum Zeitraum müssen ebenso erfüllt sein. Hier findest du noch einmal eine Übersicht: https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_145 . Diese Zeiten werden je nach Aufenthaltstitel unterschiedlich berechnet. Bei einer Aufenthaltserlaubnis nach 25.3, also dem Abschiebeverbot, zählt leider nur der Zeitpunkt, ab dem du die Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) erhalten hast. Bei bestimmten Aufenthaltserlaubnissen (Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz) zählen die Zeiten in einer Aufenthaltsgestattung mit. (https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_147 ) Wie lange hast du bereits deinen Aufenthaltstitel? . Es gibt die Möglichkeit, nach 5 Jahren in einen unbefristeten Titel zu wechseln. Das wäre die Niederlassungserlaubnis. Hier findest du mehr Infos zu den Voraussetzungen: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence#faq_566 . Melde dich gerne bei weiteren Fragen. Viele Grüße Daniela
farisalamary1994
Liebe Frau Daniele Ich habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, aber vor der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis hatte ich ein Abschiebeverbot, und dann habe ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. In den asylverfahren für die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis wurden die Asylverfahren berechnet. Die Frage ist: Wird das Werden Asylverfahren bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft berechnet? Mit freundlichen Grüßen Fares
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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:
@farisalamary1994 Vielen Dank für deine Rückmeldung und entschuldige, dass ich dich falsch verstanden hatte. Super, dass du bereits einen unbefristeten Aufenthaltstitel hast und somit schon so viele Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllst! Die Informationen meiner ersten Antwort bleiben zu den Zeiten des Asylverfahrens gleich. Das hängt vom erteilten Schutzstatus ab, ob das mitgezählt wird. Bei §25.3 leider nicht. . Könntest du mir sagen, wie viele Jahre du bereits hast, wenn du die Zeit mit Aufenthaltstitel zum Abschiebeverbot und der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis zusammenzählst? . Viele Grüße Daniela
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Daniela_Community Managerin
@farisalamary1994 Möchtest du mir dein Bundesland oder die nächste größere Stadt nennen, damit ich dir eine Beratungsstelle suchen kann. Dort könntest du noch einmal alle Punkte für die Einbürgerung besprechen.
farisalamary1994
Liebe Daniele Abschiebungverbot 2 Jahre unbefristet 1 Monate Ich wohne in Schleswig Holstein in Lübeck Mit freundlichen Grüßen Fares
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Daniela_Community Managerin
Danke für die Info. Ich recherchiere und melde mich nächste Woche bei dir zurück!
farisalamary1994
Okay
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Daniela_Community Managerin
Hallo @farisalamary1994 ich habe verschiedene Beratungsstellen in Lübeck gefunden, die gemeinsam mit dir über die Voraussetzungen zur Einbürgerung sprechen können und auch einen Antrag auf Einbürgerung begleiten können. . Hier sind Beratungsstellen in Lübeck aufgelistet. Je nachdem wie alt du bist, kannst du dich an die Migrationsberatung für Erwachsene MBE (ab 27) oder den Jugendmigrationsdienst JMD (bis 27) wenden. https://www.iq-netzwerk-sh.de/angebote/weitere-beratungsmoeglichkeiten/… https://www.jugendmigrationsdienste.de/jmd/luebeck . Beraten lassen kannst du dich auch bei der Einbürgerungsbehörde. Über diese Website findest du Informationen zur Zuständigkeit. https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sic… Außerdem steht hier der Hinweis, dass die Bearbeitungszeit der Anträge aktuell mehrere Monate beträgt. . Ich freue mich, wenn du mir zurückmeldest, ob die betroffenen Stellen dir weiterhelfen konnten! Viele Grüße Daniela
Seoyoung_Community Management Support

Hi @farisalamary1994  ,

konntest du dich bereits beraten lassen und hast du hilfreiche Infos für dich bekommen?

Wir würden uns auf deine Rückmeldung freuen. Sag gern Bescheid wenn du noch Fragen hast.

Viele Grüße

Seoyoung

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