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Falko

Zusamenführung

Sehr geehrte Damen und Herren,
 ich bin ein deutscher Zahnarzt. Meine Frau ist eine Ärztin aus Syrien und hat  einen Termin um ein Familienzusammenführung in der Deutsche Botschaft in Jordanien zu beantragen. Wir haben die folgenden Fragen und ich bitte um Ihre Antwort:
1. ich habe ein deutsches Heiratsurkunde in Standesamt in Deutschland gestellt . Wird das  die Nr 5.6.7 ( der Syrische Heiratsurkunde , Familienregister , Heiratsvertrag ersetzen) . Falls nicht kann mann in der Botschaft diese syrische Heiratsurkunde , Familien register und Heiratsurkunde legalisieren . bitte beachten Sie dass diese Unterlagen vom 11.3.24 gestellt sind und momentan keine Möglichkeiten gibt neuen wegen die neue Situation in Syrien zu erstellen.
2. ⁠braucht meine Frau das Nachweis über A1 deutsche Sprachkenntnisse ,obwohl ich deutscher Zahnarzt bin und sie Ärztin ist. Bitte beachten Sie das Die Deutsche Staatsangehörigkeit hoher als die Blaue karte gestuft und ich Zahnarzt bin und (es gibt keine möglichkeit dieser Prüfung in Syrien durchzuführen ).das heißt wenn ich nich deutscher wäre, würde ich die blaue Karte automatisch bekommen . Ich bitte um Ihre Verständnis und Ihre Hilfe.ich habe versucht die deutsche Botschaft in Jordanien mit dieser E-mail zu kontaktieren. Sie haben einen Link geschickt aber den Antworten waren nicht dren. Ich danke Ihnen im Voraus 
Mit freundlichen Grüßen
 

2 Kommentare

Antworten (2)

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Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo @Falko  
danke für deine ausführlichen Fragen! 

Es klingt, als habt ihr euch schon ausführlich eingelesen. Ich gebe euch gerne noch weitere Informationen:

1.
Als Information zur Legalisierung der Urkunde konnte ich diesen Hinweis ganz unten im Merkblatt finden:

Information für syrische Antragsteller - Syrische Urkunden müssen in der Botschaft Beirut legalisiert werden. Eine Legalisierung in Amman ist nicht möglich. Die Urkunden müssen bereits vor dem Visumantrag legalisiert sein. https://amman.diplo.de/resource/blob/2563048/593cbdd0c5b8921bd84239f8dfe218dd/merkblatt-eheschliessung-data.pdf

Wurde die Heiratsurkunde vom Standesamt in Deutschland bereits ausgestellt? 


2.
Wie du schon beschreibst, gibt es Ausnahmefälle, in denen es nicht notwendig ist, ein A1- Zertifikat nachzuweisen. 
Siehe Punkt 4: https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_7…
Es ist richtig, dass bei bestimmten Fachkraft-Titeln, wie der Blauen Karte kein Sprachnachweis für nachziehende Familienmitglieder verlangt wird. Das gilt aber nur, wenn die Person in Deutschland auch in Besitz von diesem Titel sind. Ein theoretischer Anspruch reicht nicht aus.
Da du aber beschreibst, dass deine Frau Ärztin ist, kann sie nachweisen, dass ein sogenannter "erkennbar geringer Integrationsbedarf" besteht. Das bedeutet, wenn sie ein Hochschulzertifikat einreicht, kann auf den A1-Sprachnachweis verzichtet werden.
Hier im Gesetz steht diese Information:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html


Ich wünsche euch alles Gute.

Viele Grüße
Daniela

Falko

Vielen Dank für deine ausführliche infos es hat mir sehr gefreut so genau und ausführlich zu lesen. Vielen Dank nochmals.

 

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