Zusamenführung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin ein deutscher Zahnarzt. Meine Frau ist eine Ärztin aus Syrien und hat einen Termin um ein Familienzusammenführung in der Deutsche Botschaft in Jordanien zu beantragen. Wir haben die folgenden Fragen und ich bitte um Ihre Antwort:
1. ich habe ein deutsches Heiratsurkunde in Standesamt in Deutschland gestellt . Wird das die Nr 5.6.7 ( der Syrische Heiratsurkunde , Familienregister , Heiratsvertrag ersetzen) . Falls nicht kann mann in der Botschaft diese syrische Heiratsurkunde , Familien register und Heiratsurkunde legalisieren . bitte beachten Sie dass diese Unterlagen vom 11.3.24 gestellt sind und momentan keine Möglichkeiten gibt neuen wegen die neue Situation in Syrien zu erstellen.
2. braucht meine Frau das Nachweis über A1 deutsche Sprachkenntnisse ,obwohl ich deutscher Zahnarzt bin und sie Ärztin ist. Bitte beachten Sie das Die Deutsche Staatsangehörigkeit hoher als die Blaue karte gestuft und ich Zahnarzt bin und (es gibt keine möglichkeit dieser Prüfung in Syrien durchzuführen ).das heißt wenn ich nich deutscher wäre, würde ich die blaue Karte automatisch bekommen . Ich bitte um Ihre Verständnis und Ihre Hilfe.ich habe versucht die deutsche Botschaft in Jordanien mit dieser E-mail zu kontaktieren. Sie haben einen Link geschickt aber den Antworten waren nicht dren. Ich danke Ihnen im Voraus
Mit freundlichen Grüßen