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Zweckwechsel während des Studiums
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere an einer Hochschule in Deutschland und habe bereits einen Bachelorabschluss, der in Deutschland anerkannt ist. Ich habe vor kurzem ein Jobangebot für eine "qualifizierte" Tätigkeit erhalten (ab dem 01/03/2024) und möchte gerne zum Aufenthalt nach § 18b wechseln, ohne mein Studium abgeschossen zu haben.
Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob ich (nach dem 1. März) gesetzlich dazu berechrigt bin, zur Aufenthaltserlaubnis nach § 18b zu wechseln?
Wenn ja, wie soll ich bzw. mein künftiger Arbeitgeber vorgehen, damit ich nicht aus Deutschland ausreisen muss?
Vielen Dank im Voraus fur die Beantwortung meiner Frage.
Herzliche Grüße
Piano
5 Kommentare
Antworten (5)
Hi @piano55 ,
ich wollte mich erkundigen, ob der Zweckwechsel von Aufenthaltserlaubnis zum Studium zur Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte geklappt hat. Wir würden uns auf dein Erfahrungsbericht freuen.
Viele Grüße
Seoyoung