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kroesamaja

Antrag für rechtliche Beratung

Hallo zusammen, 

ich unterstütze eine Bekannte bei ihrem Asylantrag. 

Sie wollte sich von einer Anwältin beraten lassen, um auf eine ggf Ablehnung vorbereitet zu sein und eigene Ängste abzubauen. 

Sie hat beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf einen Beratungshilfeschein gestellt, der nun abgelehnt wurde. Ich hatte gelesen, eine Beratung stünde jedem zu. Mit dem Beratungsschein koste die Beratung nur 15 €. 

Können Sie mir sagen, ob das immer zutrifft oder individuell vom Amtsgericht entschieden werden kann? Hat sie ein Anrecht auf eine Beratungshilfeschein, wenn ja, was können wir tun? Oder warten wir den tatsächlichen Bescheid ab und stellen ggf. den Beratungshilfeschein erneut? Aber dann bräuchte sie ja vielleicht auch eine Prozesskostenhilfe. 

Können Sie uns etwas dazu sagen? Ich bin über die Absage irritiert, weil ich es anders gelesen hatte. 

Vielen Dank, 

Kroesamaja

2 Commentaires

Répondre (2)

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Barbara__Community_Manager

Hallo @kroesamaja , danke für deine Frage in unserem Forum. Unsere Experten von der @LIFE__Initiative wird deine Frage so schnell wie möglich beantworten.Liebe Grüße Barbara

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LIFE__Initiative

Hallo @kroesamaja , danke für deine Anfrage! Diese Antworten sind vorläufig, da wir deine genaue Situation nicht kennen und keine Rechtsberatung geben können.

Auf den Beratungshilfeschein hat deine Bekannte wahrscheinlich erst Anspruch, wenn eine konkrete rechtliche Handlung gegen sie vorliegt. Also erst, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde. Wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, ist die Zeit, um einen Anwalt zu finden, leider sehr begrenzt. Wir empfehlen deshalb die Situation bereits jetzt mit einem Anwaltsbüro oder einer Asylverfahrensberatungsstelle zu besprechen. Hier erfährst du mehr über die Prozesskostenhilfe: https://handbookgermany.de/de/legal-aid.

Was kannst du als nächstes tun?


 

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für dich.

Mit freundlichen Grüßen,

Franziska

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