Aller au contenu
Retour à l’aperçu
Jule25

Einbürgerung nach Scheidung

Guten Abend,

Ich bin seit 2019 in Deutschland, war 4 Jahre verheiratet und wurde nun geschieden. Ich habe den Titel 28 Abs. 2. Ich wusste nicht das ich das Trennungsjahr schon melden musste. Deswegen noch der Titel 28 Abs. 2. Die Scheidung habe ich gemeldet. Ich habe einen Einbürgerungsantrag im September gestellt. Ich bin berufstätig seit 5 Jahren berufstätig und habe eine eigene Wohnung. Finanzieren alles selber. Den Sprachtest und Einbürgerungstest habe ich bestanden. Kann die Scheidung die Einbürgerung nun verhindern?

1 Commentaires

Répondre (1)

Profile Picture
Sarab.MBE

Hallo 

Nein, die Scheidung allein verhindert Ihre Einbürgerung nicht, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Ihrer Schilderung stehen Ihre Chancen grundsätzlich gut.

Mit freundlichen Grüßen 

Sarab AWO 

Répondre
Un projet de:
  • medienmacher
  • Financé par l'Union européenne logo
  • Financé par le ministère fédéral de l'Intérieur et de la Patrie logo
  • Financé par le Délégué du Gouvernement fédéral aux migrations, aux réfugiés et à l'intégration et le Délégué du Gouvernement fédéral à la lutte contre le racisme logo
Financé par:
  • International Rescue Committee logo