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Einbürgerung nach Scheidung
Guten Abend,
Ich bin seit 2019 in Deutschland, war 4 Jahre verheiratet und wurde nun geschieden. Ich habe den Titel 28 Abs. 2. Ich wusste nicht das ich das Trennungsjahr schon melden musste. Deswegen noch der Titel 28 Abs. 2. Die Scheidung habe ich gemeldet. Ich habe einen Einbürgerungsantrag im September gestellt. Ich bin berufstätig seit 5 Jahren berufstätig und habe eine eigene Wohnung. Finanzieren alles selber. Den Sprachtest und Einbürgerungstest habe ich bestanden. Kann die Scheidung die Einbürgerung nun verhindern?
1 Commentaires
Hallo
Nein, die Scheidung allein verhindert Ihre Einbürgerung nicht, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Ihrer Schilderung stehen Ihre Chancen grundsätzlich gut.
Mit freundlichen Grüßen
Sarab AWO