Aller au contenu
Retour à l’aperçu
ReRo
Mis à jour:

Kann man ohne Niederlassungserlaubnis die Einbürgerung beantragen?

Hallo TiG-Community,

muss man erst die Niederlassungserlaubnis beantragen, bevor man eine Einbürgerung beantragen kann? Oder kann man direkt die Einbürgerung beantragen, sobald man die Voraussetzungen dafür erfüllt? 
Vielen Dank! 

2 Commentaires

Répondre (2)

Tanja_Moderator
Mis à jour:

Hi @ReRo , gute Frage!

Die meisten Menschen gehen den Weg, dass sie zuerst einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen und später an die Einbürgerung denken. Es ist aber auch in einigen Fällen möglich, aus einem befristeten Aufenthaltstitel heraus eingebürgert zu werden. Dazu hatten wir schon mal eine Diskussion in dieser Frage: https://together-in-germany.de/de/thread/einbuergerung

Entscheidend ist es, welchen Aufenthaltstitel die Person im Moment besitzt. §10 Staatsangehörigkeitsgesetz gibt eine Übersicht, wann eine Einbürgerung ohne einen unbefristeten Titel wie Niederlassungserlaubnis möglich ist. (hier zum Nachlesen: https://www.buzer.de/s1.htm?a=10&g=StAG)

Ich hoffe, das hilft dir erstmal weiter. Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich gerne nochmal wissen.

Répondre
ReRo
Vielen Dank!
Répondre
Un projet de:
  • medienmacher
  • Financé par l'Union européenne logo
  • Financé par le ministère fédéral de l'Intérieur et de la Patrie logo
  • Financé par le Délégué du Gouvernement fédéral aux migrations, aux réfugiés et à l'intégration et le Délégué du Gouvernement fédéral à la lutte contre le racisme logo
Financé par:
  • International Rescue Committee logo