Aufenthalt 18A
Guten Tag,
ich schreibe Ihnen bezüglich meines Visums.
Ich lebe derzeit mit meiner Familie in Deutschland, habe meine Ausbildung abgeschlossen und über drei Jahren im Betrieb gearbeitet. Mein Aufenthaltsvisum (Art: 18A Aufenthg ohne Zusatzblatt) ist noch bis zum 30. Mai 2029 gültig. Ich habe mein Job am 16. August gekündigt und möchte mein Arbeitslosgeld I.
Ich habe zwei Fragen:
1. Ich möchte in Deutschland bleiben, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Muss ich ein neues Aufenthaltsvisum beantragen, obwohl ich derzeit ein gültiges Visum(Aufenthaltserlaubnis ohne Zusatzblatt) besitze? Benötige ich eine Chancenkarte zur Jobsuche?
2. Kann ich Arbeitslosengeld I beziehen, während ich eine Chancekarte habe?
3. Kann ich eine Teilzeitarbeit(20 Stunden pro Woche) machen, die mit einer Chanekarte erlaubt ist, während ich Arbeitslosengeld I beziehe und meine Chancekarte besitze?
Danke.