PROPISKA
Zdrastvuite u menia takaja problema ja propisalas v Zwickau ranshe zila v Ulme no mne preshlo pismo ja nemagu poniat shto oni hotiat ot menia.
Sehr geehrte Frau Syrytsia,
aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die In tegration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetzes - AufenthG) vom 30.07.2004 (BGBl. I S. 1950), ergeht folgender
B E S C H E I D
1. Die Wohnsitzauflage wird aufgehoben.
2. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben.
Sachverhalt und Begründung
Sie unterliegen derzeit einer Wohnsitzauflage gemäß § 12a AufenthG auf das Land Baden Württemberg und beantragten die Aufhebung der Wohnsitzauflage nach § 12a Abs. 5 AufenthG. Als Begründung geben Sie an, dass Sie eine Arbeitsstelle und eine Wohnung in 08058 Zwickau gefunden haben.
Im Falle eines beabsichtigten länderübergreifenden Wohnortwechsels soll entsprechend Ziffer 12.2.5.2.4 AVV-AufenthG die Änderung der Wohnsitzauflage nur mit vorheriger Zustimmung durch die Ausländerbehörde des Zuzugsortes erfolgen. Diese kann aufgrund der Orts- und Sachnähe besser beurteilen, ob am neuen Ort bspw. ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkom men oder ein Ausbildungs- oder Studienplatz zur Verfügung steht.
Mit Schreiben vom 24.02.2023 wurde daher die Ausländerbehörde des Landkreises Zwickau um Zustimmung zur Aufhebung der Wohnsitzauflage gebeten.
Mit E-Mail vom 24.07.2023 erteilte die Ausländerbehörde des Landratsamtes Zwickau Ihre Zustim mung.
Ответить (6)