Verlust der Niederlassungserlaubnis bei Ausreise
Hallo ihr lieben,
ich bin im Internet auf eure Community gestoßen und wollte hier mal eine Frage stellen. Generell ist es ja so dass man mit Verlegung des Wohnsitzes bzw. mit der Ausreise aus Deutschland seine Niederlassungserlaubnis verlieren "kann".
Die Frage ist aber wie es denn aussieht, wenn man von der Behörde eine Bescheinigung zum Fortbestand der Niederlassungserlaubnis gem. §51 Absatz 2 AufenthG bekommt und sich im Nachhinein von Deutschland abmeldet. Nehmen wir an nach einem Jahr oder zwei fällt jemandem auf dass man im Ausland doch nicht Fuß fassen kann. Könnte man mit dieser Bescheinigung wieder in Deutschland sich problemlos anmelden.
Ich danke schon mal für die Antwort und wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Hallo @tablet.firtina danke für deine Frage. Schön, dass du unser Forum gefunden hast!
Soweit ich es sehe hast du dich bereits ausführlich damit beschäftigt. Wenn man länger als 6 Monate nicht in Deutschland ist oder ausreist, um dauerhaft in einem anderen Land zu leben erlischt die Niederlassungserlaubnis.
Wichtig ist zu wissen, dass die Niederlassungserlaubnis nur in folgenden zwei Fällen weiterbesteht:
- wenn der Aufenthalt in Deutschland mindestens 15 Jahre beträgt und der Lebensunterhalt gesichert ist (das gleiche gilt für den Ehepartner dieser Person)
- wenn eine Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen geschlossen ist.
Hier in diesem Thread ging es um ein ähnliches Thema: https://together-in-germany.de/de/thread/niederlassungserlaubnis-1 Du kannst gerne eine Nachfrage im Verlauf stellen, vielleicht antwortet die andere Userin und berichtet von ihren Erfahrungen :)
Ich wünsche dir ebenso einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Melde dich auch gerne bei Rückfragen.
Viele Grüße
Daniela