Перейти к содержанию
Вернуться в меню
Josy

Zweckwechsel: von FSJ-Visum zum Studierenden-Visum in Deutschland?

Liebe Forums- Gemeinde, ich bin mit einem FSJ- Visum (davor AuPair) seit 2 Jahren in Deutschland/ München und möchte ab kommenden Monat ein Studium an einer privaten Hochschule/Köln beginnen. Mein derzeitiges Visum endet Ende diesen Monats, meine Zulassung zum Studium liegt vor, ebenso steht meine Finanzierung. Meine Fragen: kann mein FSJ- Visum zu einem Studenten- Visum umgewandelt werden? und muss ich in Köln angemeldet sein, um meinen Aufenhaltstitel zu beantragen (bzw. den den Zweckwechsel zu veranlassen)? oder kann ich das noch von München aus machen? Vielen Dank schon im Voraus!

2 Комментарии

Ответить (2)

Profile Picture
H.Albrecht(AWO-Jena-MBE)

Hallo Josy, ich bin MBE Berater aus Thüringen/Jena. (AWO) 

Es ist Prinzipiell kein Problem das Visum vom FSJ zum Studium zu wechseln. Es sind jedoch ein paar Punkte zu beachten.

1. Ganz wichtig ist, dass du einen "Antrag auf Änderung des Aufenthaltstitel auf ein Studium" noch während der Gültigkeit des FSJ-Visums stellst. Am besten so früh wie möglich (die Bearbeitung dauert auch immer eine weile) 

2. Du müsstest am besten bereits einen Zusage einer Uni/Hochschule vorweisen können. --> Du musst wahrscheinlich auch erklären warum du das Studium beginnen möchtest und was du danach vor hast. Nenne hierzu am besten persönliche Gründe und Ziele (Als etwas dass wirklich auf dich zutrifft und erklärt warum du GENAU diesen Studiengang machen möchtest) 

3. Du musst folgende Vorrausetzungen erfüllen: Du musst ein Sperrkonto besitzen (Stand Sommer 2025 --> ca. 11.904 €/Jahr) ODER eine Verpflichtungserklärung einer Person die für dich notfalls alle Kosten Übernehmen kann. Du musst mindestens das Sprach Niveau B2 nachweisen können. (Achte hierbei bitte auf die Vorgaben des Studiengangs, manche setzen auch C1 Voraus) 

4. Sprich nachdem du einen Plan hast, nochmal mit der für dich zuständigen Ausländerbehörde und kläre die genauen Unterlagen mit den Sachbearbeitenden ab. 

Ich hoffe das war eine erste Hilfe, ich steh für Rückfragen oder Ergänzungen gerne zur Verfügung.  

Ответить
Profile Picture
Natalie_JMDdigital_hub

Hallo Josy,

super, dass du schon eine Zulassung der Universität erhalten hast und dich um die Finanzierung gekümmert hast! Das sind schon zwei wichtige Voraussetzungen für den Zweckwechsel zum Studium, die du damit erfüllst.

Als Ergänzung zu deiner zweiten Frage:
Es ist immer die Ausländerbehörde des aktuellen Wohnorts zuständig, also da, wo du gemeldet bist. Wenn dein aktueller Aufenthaltstitel schon diesen Monat ausläuft, du aber erst im September nach Köln ziehen wirst, solltest du den Antrag noch bei der Ausländerbehörde in München stellen - und zwar wie @H.Albrecht(AWO-Jena-MBE) schon schreibt, unbedingt solange der aktuelle Titel noch gültig ist. 

Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde wechselt dann mit deinem Umzug nach Köln und die bisherige Ausländerbehörde wird deine Akte an die neue Ausländerbehörde übergeben. In der Regel geschieht das ganz automatisch, sobald du in Köln gemeldet bist. Die neue Ausländerbehörde kann deinen Fall dann weiter bearbeiten, sobald sie die Akte aus München erhalten hat.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Antragstellung und alles Gute für dein Studium in Köln! Melde dich gerne, falls du noch weitere Fragen hast. 

Ответить
Проект
  • medienmacher
  • Финансируется Европейским Союзом логотип
  • При поддержке Федерального министерства внутренних дел Германии логотип
  • При поддержке Уполномоченного Федерального правительства по вопросам миграции, беженцев и интеграции и Уполномоченного Федерального правительства по вопросам борьбы с расизмом логотип
При поддержке:
  • Логотип Международного комитета спасения (IRC)