Erdbeben Türkei & Syrien

rubble from earthquake in turkey in syria
Оновити 09.06.2023

Wichtige Infos zu Visa für Angehörige, Spenden, Psychologischer Hilfe & mehr

Die schrecklichen Erdbeben am 06. Februar 2023 haben große Teile im Süd-Osten der Türkei und im Norden Syriens zerstört. In den Erdbeben-Regionen sind Millionen von Menschen betroffen und zum Großteil obdachlos. Bisher wurden knapp 60.000 Tote gemeldet.

Viele Menschen in Deutschland unterstützen ihre betroffenen Angehörigen. Hier bekommen Sie Infos zu Einreisemöglichkeiten nach Deutschland und anderen Themen.

Sobald wir Neuigkeiten haben, werden wir Sie informieren. Alle Infos finden Sie auch auf Türkisch, Arabisch und Englisch.

(Haupt-Quelle: Auswärtiges Amt)

Weitergehende Informationen

Was muss ich wissen?

Ich möchte meine Angehörigen aus den Erdbeben-Regionen nach Deutschland holen – welche Möglichkeiten gibt es?

Damit Ihre Angehörigen nach Deutschland kommen können, brauchen sie weiterhin ein Visum.

Für nahe Verwandte gibt es ein nur leicht vereinfachtes Visa-Verfahren. Dieses ist anders für türkische und syrische Staatsangehörige. Hier folgen die Details.

 

"Vereinfachtes Visa-Verfahren": Besuchervisum für nahe Verwandte mit türkischer Staatsangehörigkeit

Das Visa-Verfahren für Verwandte 1. und 2. Grades mit türkischer Staatsangehörigkeit wurde nur leicht vereinfacht. Sie beantragen weiterhin ein Schengen-Visum, das sogenannte „Besuchervisum“, das für 90 Tage gültig ist.

Die Erleichterung sieht so aus, dass das Visa-Verfahren schneller gehen soll als sonst. Außerdem brauchen Ihre Verwandten keinen Termin, um zum Visa-Antrags-Zentrum zu gehen. Allerdings kann es lange dauern, bis sie alle benötigten Unterlagen beschafft haben.
Achtung: Sie selber brauchen weiterhin einen Termin bei Ihrer „Ausländerbehörde“, um dort die Verpflichtungserklärung abzugeben. Machen Sie rechtzeitig einen Termin - wie Sie wissen, ist es kaum möglich schnell einen Termin zu bekommen.

 

Das sind die Voraussetzungen:

  • Das Visum ist für Ihre Verwandten 1. oder 2. Grades (Eltern, Geschwister, eigene Kinder, Ehepartner*innen, Großeltern, Enkelkinder)
  • Die Person ist ein Erdbeben-Opfer (sie hat kein Zuhause mehr oder hat Verletzungen)
  • Die Person hatte zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer Erdbeben-Region
  • Sie haben für Ihre Verwandten eine „Verpflichtungserklärung“ unterschrieben und bei Ihrer Ausländerbehörde abgegeben

 

Das sind die benötigten Unterlagen, die Ihre Verwandten in der Türkei abgeben müssen:

  • Antragsformular
  • gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass
  • Krankenversicherung
  • Biometrisches Foto
  • Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
  • Wohnsitznachweis mit Historie (Historie muss den Wohnsitz im Erdbebengebiet zum Zeitpunkt der Katastrophe belegen; „Tarihceli yerlesim yeri bilgileri raporu“)
  • Verwandtschaftsnachweis („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“ mit amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) und Barcode)
  • Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
  • Bei Minderjährigen: Unterschriften/notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern bzw. Nachweis der Alleinsorge oder der vorübergehenden Personensorge

 

Das Visum ist kostenlos. Nur das Service-Entgelt beim Antrags-Annahme-Zentrum muss bezahlt werden (ca. 33 Euro). Ihre Verwandten können ohne Termin zu einer Antrags-Annahme-Stelle gehen und den Visa-Antrag stellen. Das geht nur bei den Antrags-Annahme-Zentren von „iDATA“, nicht bei der Deutschen Vertretung in der Türkei.

Wichtig: Ihre Verwandten müssen alle Unterlagen zur Antrags-Annahme-Stelle mitnehmen. Sie müssen auch beweisen, dass ihr Wohnsitz in einer Erdbeben-Region ist und sie vom Erdbeben besonders betroffen sind.

Beachten Sie: Allgemeine Fragen zum vereinfachten Visa-Verfahren können Sie über die Hotline des Auswärtigen Amtes stellen - 030-5000 3000 (auf Deutsch und Englisch). Für konkrete Fragen müssen Sie die Deutsche Vertretung in der Türkei kontaktieren.

 

Wichtige Information: Wer zwischen dem 06. Februar und 07. Mai 2023 wegen des Erdbebens mit einem Visum nach Deutschland gekommen ist, und am 07. Mai 2023 noch ein gültiges Visum hatte, kann bis zum 06. August 2023 ohne gültiges Visum in Deutschland bleiben. Das gilt für Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz in den türkischen Provinzen Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Elâzığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa hatten.

 


"Erleichtertes Visa-Verfahren": Daueraufenthalt für nahe Verwandte mit syrischer Staatsangehörigkeit

Für syrische Staatsangehörige in Syrien und in der Türkei, die vom Erbeben betroffen sind, gibt es nur etwas erleichterte Visa-Verfahren. Dabei geht es um Visa für den Daueraufenthalt in Deutschland. Konkret, handelt es sich um Familiennachzug:

  • Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
  • Ehegattennachzug
  • Kindernachzug zu Eltern
  • Elternnachzug zum minderjährigen Kind

Das nur etwas erleichterte Verfahren sieht so aus:

  • Mehr Termine an den Visa-Stellen in Istanbul und Beirut
  • Bei der Termin-Vergabe werden Personen aus Erdbeben-Regionen bevorzugt
  • Beim Ehegattennachzug ist kein Nachweis für einfache Deutsch-Kenntnisse notwendig, wenn es für Antragstellende aktuell unzumutbar ist

Wichtig: Die Botschaft in Damaskus ist geschlossen. Daher müssen Ihre Angehörigen aus Syrien ihr Visum an einer anderen Visa-Stelle beantragen. Das ist u. a. möglich in der Deutschen Botschaft in Beirut und in der Deutschen Botschaft in Amman oder dem Deutschen Generalkonsulat in Istanbul.
 


Berlin: „Globalzustimmung“
Für Berlin gilt zusätzlich die "Globalzustimmung". Das ist ein schnelleres Visa-Verfahren für Ehepartner*innen und eigene Kinder unter 18 Jahre. Sie müssen belegen können, dass sie zur Zeit des Erdbebens in einer Erdbeben-Region gelebt haben. 
Damit Ihre Familie dieses Verfahren nutzen kann, müssen Sie selber die deutsche Staatsangehörigkeit, eine Niederlassungserlaubnis oder einen Daueraufenthalt EU besitzen. Diese Regelung wird leider nur in sehr wenigen Fällen helfen.



Normales Besuchervisum
Sie können Ihre Angehörigen aus den Erdbeben-Regionen bis zu 90 Tage lang nach Deutschland holen. Dafür benötigen Ihre Angehörigen ein Schengen-Visum, das sogenannte "Besuchervisum". Es gibt noch kein allgemeines vereinfachtes Verfahren. Ihre Angehörigen müssen alle benötigten Unterlagen + gültigen Reisepass vorlegen. Zurzeit wird darüber diskutiert, was Angehörige tun können, wenn sie ihren Pass unter den Trümmern verloren haben. Aktuell gibt es keine Lösung. 
Alle wichtigen Informationen zum Besuchervisum finden Sie in unserem Kapitel „Besuchervisum“. Wir bieten Ihnen auch Informationen zum „Einladungsschreiben für ein Besuchervisum“ und zur „Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum“.

Wichtig: Vor dem Erdbeben wurden viele Visa-Anträge von syrischen Staatsangehörigen abgelehnt. In diesem Fall müssen Ihre Angehörigen unbedingt angeben, dass sie in einer Erdbeben-Region wohnen. Es garantiert jedoch nicht, dass sie dadurch das Visum erhalten. Schaden kann es aber nicht.

 

„Landes-Aufnahmeprogramm für Syrische Familien“ 
Aufgrund des Krieges in Syrien, gibt es noch bis Ende 2023 in einigen Bundesländern das „Landes-Aufnahme-Programm für Syrische Familien“. Das ist ein spezielles Programm für den Familiennachzug. Syrische Personen können ihre Familie ersten und zweiten Grades aus Syrien und benachbarten Ländern nach Deutschland holen. Das sind die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Sie wohnen in eines dieser Bundesländer (Länge des erforderlichen Aufenthaltes je Bundesland unterschiedlich)
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Hamburg
    • Thüringen
    • Schleswig-Holstein
  • Sie oder eine andere Person muss eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass sie alle Kosten für Ihre Familie übernimmt.
  • Die Person, die die Verpflichtungserklärung abgibt, muss ein ausreichendes Einkommen haben (die Summe kann je Bundesland unterschiedlich sein).

Je Bundesland kann es weitere Voraussetzungen geben. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Antrag bei Ihrer „Ausländerbehörde“ stellen. Wenn Ihre Familie eine Zusage erhält, muss sie zunächst ein Visum für die Einreise beantragen. Danach kann sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Diese kann nach Ablauf verlängert werden.

Beachten Sie: Es wird lange dauern, bis Ihre Familie durch das Landes-Aufnahme-Programm nach Deutschland kommen kann.



Wichtig: Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle helfen. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite „Lokale Informationen“.

Sie wollen mehr über die Voraussetzungen wissen und brauchen mehr Informationen? Auf unserer mehrsprachigen Community-Plattform „Together in Germany“ beantworten wir alle Ihre Fragen.

Wo können meine Angehörigen aus den Erdbeben-Regionen ein Visum beantragen?

Ihre Angehörigen in der Türkei können das Visum in jedem Visa-Annahme-Zentrum stellen. Die Visa-Stelle in Gaziantep ist vom Erdbeben betroffen und nicht geöffnet. Wenn Ihre Angehörigen dort einen Termin haben, können sie diesen an einer anderen Visa-Stelle in der Türkei wahrnehmen. Sie brauchen keinen neuen Termin.

Die Botschaft in Damaskus ist geschlossen. Daher müssen Ihre Angehörigen aus Syrien ihr Visum in einer anderen Deutschen Auslandsvertretung stellen. Das ist u. a. möglich in der Deutschen Botschaft in Beirut und in der Deutschen Botschaft in Amman oder dem Deutschen Generalkonsulat in Istanbul.

Das Besuchervisum meiner Angehörigen läuft bald aus. Was jetzt?

Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit, die zwischen dem 06. Februar und 07. Mai 2023 wegen des Erdbebens mit einem Visum nach Deutschland gekommen sind, und am 07. Mai 2023 noch ein gültiges Visum hatten, können bis zum
06. August 2023 ohne gültiges Visum in Deutschland bleiben. Das gilt für Personen, die ihren Wohnsitz in den türkischen Provinzen Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Elâzığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa hatten.

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