Diskriminierung

Four arms with different skin tones grabbing each other
Aktualisiert 02.05.2024

Was kann ich tun?

Diskriminierung ist in Deutschland verboten. Trotzdem sind viele Menschen davon betroffen. Ob bei der Wohnungssuche, auf der Arbeit, in Behörden, Schulen, Arztpraxen, in der Freizeit oder bei der Polizei. Diskriminierung kann in allen Lebensbereichen passieren. Komme ich nicht in den Club, weil ich eine Behinderung habe? Habe ich den Job nicht bekommen, weil ich ein Kopftuch trage? Werden meine Kinder in der Schule schlechter behandelt, weil sie nur wenig Deutsch sprechen? Kontrolliert die Polizei im Fernbus nur mich, weil ich eine andere Hautfarbe habe? Weigert sich der Taxifahrer mich mitzunehmen, weil ich trans* bin? Erfahrungen wie diese führen zu Wut, Ohnmacht und einem Gefühl der Hilflosigkeit. Solche Diskriminierungen schaden außerdem dem gesellschaftlichen Zusammenleben. 

Sie müssen Diskriminierung aber nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht sich dagegen zu wehren. Dieses Recht haben alle Menschen in Deutschland. Unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Das ist im deutschen Grundgesetz als eines der Menschenrechte verankert. Das Recht gegen Diskriminierung ist außerdem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Sie können vor Gericht gegen Diskriminierung klagen - in bestimmten Fällen lohnt sich das.

Was muss ich wissen?

Was ist Diskriminierung?

Wenn eine Person wegen bestimmter Merkmale oder aufgrund der tatsächlichen oder zugeschriebenen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe benachteiligt, ausgegrenzt, abgewertet oder belästigt wird, ist das Diskriminierung. Das nennt sich auch „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“. Viele Menschen werden z. B. wegen ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihrer sexuellen Identität, ihrer Geschlechtsidentität, ihrer Religion, ihres Körpers, einer Behinderung, einer chronischen Krankheit, ihres Alters, etc. diskriminiert. 

Diskriminierungen basieren auf Vorurteilen, auf ausgedachten Konzepten und falschen Denkmustern. Das ist z. B. der Fall, wenn jemand wegen seiner "Rasse" diskriminiert wird. Es gibt aber keine verschiedenen Rassen bei Menschen. Trotzdem behaupten manche Personen, dass es verschiedene „Rassen“ gibt und diese von unterschiedlichem Wert sind.Deswegen sind sie Rassist*innen und diskriminieren andere Menschen rassistisch. 

Es passiert auch, dass eine Person wegen mehrerer Merkmale diskriminiert wird. Ich kann z.B. diskriminiert werden, weil ich einen ausländischen Namen habe und weil ich lesbisch bin. Das ist eine Mehrfachdiskriminierung. Wenn ich jedoch nicht in den Club komme, weil ich ein junger migrantischer Mann bin, ist das intersektionale Diskriminierung. Aufgrund der Kombination aus mehreren Merkmalen werde ich in dieser Situation diskriminiert. Menschen mit Flucht- und Einwanderungsgeschichte sowie BIPoCs (Akronym für die englischen Begriffe Black, Indigenous, Person of Color) sind oft von Mehrfachdiskriminierung und intersektionaler Diskriminierung betroffen. Es gibt verschiedene Formen von Diskriminierung, wir benennen hier nur eine kleine Auswahl.

Diskriminierung hat auch gesellschaftliche Auswirkungen. Vorurteile, falsche Informationen und Ängste, die dadurch entstehen, können zu einer feindlichen Spaltung der Gesellschaft führen. Dabei schreibt eine Gruppe “den anderen” Menschen negative Eigenschaften zu, die im Gegensatz zur eigenen Gruppe stehen. In der Wissenschaft nennt man dieses Phänomen „Othering“.

Weitere Informationen finden Sie auch in den Abschnitten: „Wer ist von Diskriminierung betroffen?“ oder „Warum ist es wichtig, sich gegen Diskriminierung einzusetzen?“

Was ist sprachliche Diskriminierung? Und was kann ich gegen Hate-Speech auf Social Media tun?

Wenn Menschen, Medien, Behörden und Politik andere Menschen durch Worte diskriminieren, nennt man das "sprachliche Diskriminierung". Durch sprachliche Diskriminierung wird die tatsächliche Diskriminierung bestätigt und verstärkt: Wenn man eine Gruppe mit negativen Wörtern und Assoziationen bezeichnet oder sie im Sprachgebrauch ignoriert, zeigt man dadurch, dass sie angeblich weniger wert ist als andere. Sprache ist somit der erste Schritt und ein Zeichen der Entmenschlichung. 

Hier nennen wir einige Beispiele für Diskriminierung durch Sprache:

  • Rassismus in der Sprache

In Deutschland ist es z.B. nicht in Ordnung, wenn man Sinti*zze und Rom*nja als "Zigeuner" bezeichnet. Denn der Begriff ist ein rassistisch produziertes Feindbild. Auch wenn Medien über das Thema Asyl berichten und von „Flüchtlingskrise“, „Asylflut“ oder „Wirtschaftsflüchtlingen“ sprechen, formen sie wiederholt Bilder von negativen, unüberwindbaren Katastrophen und Gefahren für die Gesellschaft. So wird eine Gruppe von Menschen (Asylsuchende) und jeder einzelne Mensch in dieser Gruppe entmenschlicht und rassistisch diskriminiert. 

  • Hate Speech - Diskriminierung auf Social Media

Social Media ist oft voll von Hass-Kommentaren und Desinformationen. Das Verbot von Diskriminierung gilt auch im Internet. Hass-Kommentare sind in vielen Fällen strafbar. Als „strafrechtlich relevant“ gelten z.B. Beleidigung, Bedrohung oder Volksverhetzung.

Was kann ich tun?

Anzeige:

Anzeige können Sie bei der Polizei vor Ort oder online (auch anonym) stellen.

Wichtig: Sammeln Sie Beweise! Erstellen Sie Screenshots. Darauf müssen die URL, die Uhrzeit, das Datum, der Username oder User-ID zu sehen sein. Außerdem sollten Sie das Profil der*s Täters*in öffnen, um die vollständige URL-Adresse zu fotografieren.

Gegenrede:

Counter-Speech bedeutet aktive Gegenrede und Argumentation gegen Hate-Speech. Das ist wichtig. Denn wenn niemand etwas sagt, wird der Hass mit der Zeit normalisiert. Es bedeutet auch Solidarität mit Betroffenen. Und Leute, die still mitlesen, können so positiv erreicht werden. Auch mit Humor zu reagieren, ist eine gute Möglichkeit. Damit zeigen Sie, dass Sie über dem Geschriebenen stehen. Und Sie können die Schwächen in den Argumenten zeigen. Humor ist außerdem hilfreich, um sich nicht von Hasskommentaren ärgern zu lassen.

Ignorieren:

Um sich selbst zu schützen, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, die Hassrede zu ignorieren. Denn Hassrede ist eine Form von Gewalt, die den Betroffenen körperlich und psychisch schaden kann. 

Melden:

In Sozialen Netzwerken können Sie Hassrede melden. Soziale Netzwerke müssen eindeutig rechtswidrige Hasskommentare innerhalb von 24 Stunden löschen. Außerdem können Moderator*innen die Qualität der Kommentare überprüfen und den Austausch moderieren.

  • Gendergerechte Sprache

Auch die Idee von gendergerechter Sprache hat sich entwickelt, um alle Menschen gleichermaßen zu respektieren und Diskriminierung entgegenzuwirken. Wenn man nur von "Lesern", aber nicht von den "Leser*innen" spricht, verwendet man das sogenannte „generische Maskulinum“. Das ist eine verallgemeinernd verwendete männliche Personenbezeichnung. Und diese wird von vielen Menschen kritisiert. Denn damit unterstützt man die patriarchale Entwicklung der Sprache. Alle anderen Geschlechter werden dadurch unsichtbar gemacht. Es gibt keine Gender-Pflicht, es ist eine freiwillige Möglichkeit und ein Versuch, durch Sprache alle Menschen gleich zu behandeln. Die Idee hat in Deutschland zu Kontroversen geführt, so dass mittlerweile von einigen Bundesländern Einschränkungen und Gender-Verbote erlassen wurden; bspw. darf offiziell ab dem 1. April 2024 in Behörden und Schulen in Bayern keine Gendersprache verwendet werden. In Sachsen und Sachsen-Anhalt liegen ähnliche Verbote vor.

  • Einfache Sprache und Mehrsprachigkeit

Diskriminierung im Bereich Sprache kann sich auch anhand von Sprachbarrieren zeigen. Das ist z.B. der Fall, wenn Informationen nicht für alle Menschen in der Gesellschaft zugänglich sind. Menschen, die aus verschiedenen Gründen andere sprachliche Voraussetzungen haben, z.B. auch, wenn sie keine Muttersprachler*innen sind, werden hier oft benachteiligt.

Positive Entwicklungen in diesem Bereich zeigen sich an Beispielen wie dem Konzept der „Leichten Sprache“, dem Einsatz von Gebärdensprache oder Blindenschrift. 

Wurde ich diskriminiert?

Manchmal weiß man nicht genau, ob man diskriminiert wurde. Man ist unsicher, weil andere Personen in einer Handlung kein Problem sehen oder die Diskriminierung nicht schlimm finden. Hier kann eine Beratung helfen. Die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle nehmen Ihre Erfahrungen ernst. Sie können Ihnen sagen, ob Ihre Erfahrung auch rechtlich als Diskriminierung gilt und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie jetzt haben. Aber auch, wenn Ihre Erfahrung rechtlich nicht als Diskriminierung gilt, kann Ihnen die Beratungsstelle helfen. Die Mitarbeiter*innen können Sie dabei unterstützen, sich mit dem Erlebten auseinanderzusetzen und Strategien für die Zukunft zu entwickeln. Beratungsstellen finden Sie im Abschnitt "Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?".

Welches Gesetz schützt mich vor Diskriminierung?

Hier ist vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wichtig. Das AGG gibt es seit 2006. Es ist das wichtigste Gesetz in Deutschland, wenn man sich gegen eine Diskriminierung  im Arbeitsleben oder z.B. bei Geschäften und Verträgen  wehren will.  Es schützt vor Diskriminierungen wegen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung durch Arbeitgeber*innen, Vermieter*innen, etc. Diese können aufgrund des AGG vor Gericht zu Entschädigungszahlungen oder Schadensersatz  verurteilt werden. Es gibt aber auch noch andere Gesetze, die Diskriminierung verbieten. Zum Beispiel das GrundgesetzIn Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das heißt, dass jeder Mensch gleich wertvoll ist. Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Egal, woher sie kommen oder welchen Status sie in Deutschland haben.

Wie kann ich beweisen, dass ich diskriminiert wurde?

Wenn Sie diskriminiert wurden, haben Sie das Recht, sich zu wehren. Sie können Beratungsstellen aufsuchen, um dort Unterstützung zu bekommen. Hier können Sie auch erfahren, wie Sie rechtlich gegen Diskriminierung vorgehen können und z.B. Anzeige erstatten.
Wenn Sie vor Gericht gehen, brauchen Sie Beweise. Oft sagt die Gegenseite etwas anderes und dann steht Aussage gegen Aussage.  Die Gegenseite behauptet vor Gericht meistens, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. Zum Beispiel sagt der Vermieter, dass er eine Familie nicht wegen ihres ausländischen Namens abgelehnt hat, sondern weil die Familie bei der Wohnungsbesichtigung unfreundlich war. Sie müssen also das Gericht davon überzeugen, dass es  Diskriminierung war. Dafür genügen aber Hinweise, d.h. Sie brauchen keine direkten Beweise. Hinweise oder Beweise können z.B. die Aussagen von Zeug*innen sein oder E-Mails, Briefe, Fotos, die die Diskriminierung zeigen. Auch ein sogenanntes "Testing" kann helfen: Bei einem "Testing" überprüfen Sie das Verhalten der Gegenseite, in diesem Fall des Vermieters, noch einmal. Im Fall der Wohnungssuche würden z.B. Sie mit einem nicht deutschen Namen und jemand mit einem deutschen Namen den Vermieter anrufen. Sie beide erzählen die gleichen Hintergrundfakten. Nur Ihre Herkunft unterscheidet sie beide. Wenn Ihnen gesagt wird, dass die Wohnung schon vergeben ist, die andere Person mit einem deutschen Namen aber einen Besichtigungstermin bekommt, ist das ein ausreichender Beweis für eine Diskriminierung. Bitte beachten Sie: Testings sind nur am Telefon oder direkt rechtlich erlaubt. Schriftliche Testings, z.B. wenn Sie sich um einen Job bewerben, können strafbar sein, wenn Sie dafür falsche Angaben machen.

Wichtig: Wenn Sie rechtlich gegen die diskriminierende Person oder Organisation vorgehen möchten, müssen Sie das innerhalb von 2 Monaten nach dem Vorfall machen.

Was kann ich tun, wenn ich von der Polizei diskriminiert werde?

Diskriminierung kann man auch durch Polizist*innen erleben. Eine Erfahrung, die viele Menschen in Deutschland machen ist z.B. das sogenannte Racial Profiling. Wenn eine Person von der Polizei angehalten, befragt, durchsucht oder gar verhaftet wird, nur weil sie ihnen wegen ihrer Hautfarbe oder ähnlicher Merkmale verdächtig vorkommt, ist das "Racial Profiling". Aber auch diskriminierende Beleidigungen, Misshandlungen oder Übergriffe können passieren. Opfer von Polizeiwillkür oder Polizeigewalt können die Polizist*innen anzeigen. Wenn Sie Diskriminierung oder Gewalt von Polizist*innen erlebt haben, können Sie sich an die "Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt" (KOP) wenden. Weitere Ansprechpartner finden Sie im Abschnitt "Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?".

Polizist*innen stehen nicht über dem Gesetz. Was sie dürfen und nicht dürfen ist im Strafgesetzbuch, der Strafprozessordnung und dem Polizeirecht geregelt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Polizei".

Wichtig: Sie haben das Recht nach dem Dienstausweis der Polizist*innen zu fragen und sich ihre Daten aufzuschreiben. Das ist wichtig, wenn Sie später eine Strafanzeige stellen möchten. Es ist auch immer hilfreich Passant*innen darum zu bitten, die Situation zu beobachten. Dann haben Sie auch Zeug*innen. Bitte beachten Sie: Eine Strafanzeige müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall stellen. Das können Sie direkt bei der Staatsanwaltschaft machen. Sie müssen also nicht zur Polizei.

Wo finde ich Hilfe & Unterstützung?

Die Antidiskriminierungsberatungsstellen unterstützen alle Menschen, die Diskriminierung erlebt haben und Beratung möchten.

Sie können  z.B. bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter antidiskriminierungsstelle.de nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen. Sie können sich aber auch direkt unter der Telefonnummer 0800 5465465 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beraten lassen. Die Beratungsstelle ist Montag bis Donnerstag von 09.00 - 15.00 Uhr zu erreichen. Sie können die Mitarbeiter*innen auch via E-Mail an beratung@ads.bund.de erreichen. Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Für den Anruf müssen Sie die üblichen Telefongebühren bezahlen.  Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine Bundesbehörde. Ihre Aufgabe ist der Schutz vor Diskriminierung. Die Antidiskriminierungsstelle kann selbst beraten oder Hilfesuchende an Beratungsstellen in ihrer Nähe weitervermitteln.

Außerdem können Sie auch den Antidiskriminierungsverband Deutschland um Hilfe bitten. Der Antidiskriminierungsverband ist ein Verband von unabhängigen Beratungsstellen.  Der Dachverband berät selbst nicht, kann Sie aber an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe weitervermitteln.

Alternativ können Sie sich auch an eine Migrationsberatung für Erwachsene oder den Jugendmigrationsdienst wenden. Die Mitarbeiter*innen sprechen oft viele Sprachen und helfen Ihnen bei allen Problemen rund um das Leben in Deutschland. Eine Migrationsberatung für Erwachsene finden Sie auf bamf.de. Einen  Jugendmigrationsdienst in Ihrer Nähe finden Sie auf jugendmigrationsdienste.de.

Welche Stellen helfen bei welcher Art von Diskriminierung?

Hier sind einige Beratungsstellen, an die Sie sich z.B. wenden können: 

  • Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hilft bei der Suche nach Beratungsstellen in ganz Deutschland.

  • LesMigras bietet Hilfe bei strukturellen Barrieren und staatlicher Gewalt, mit denen LSBTIQ+ Menschen konfrontiert sind; bei Rassismus, Sexismus, Trans* und Inter*Diskriminierung, Homofeindlichkeit, Klassismus, Ableismus und anderen (Mehrfach-) Diskriminierungsformen in verschiedenen Sprachen.

  • Reach Out - Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus,Rassismus und Antisemitismus,

 

Wie kann mich eine Antidiskriminierungsberatungsstelle unterstützen?

Die Mitarbeiter*innen der Antidiskriminierungsberatung geben Ihnen Informationen, wie Sie gegen die Diskriminierung vorgehen können. In einigen Fällen können die Mitarbeitenden Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte einzufordern. Zum Beispiel durch das Sichern von Beweisen und Hinweisen, das Schreiben von Beschwerdebriefen oder eine Begleitung bei Vermittlungsgesprächen. Sie helfen Ihnen auch, wenn Sie rechtlich gegen die diskriminierende Person oder Organisation vorgehen möchten und vermitteln Sie z.B. an gute Anwält*innen. Die Beratung bei der Antidiskriminierungsberatung ist kostenlos.

Welche Art von Ungleichbehandlung ist erlaubt?

In einigen Fällen ist eine unterschiedliche Behandlung aufgrund bestimmter Merkmale erlaubt. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Gesetz bestimmte Personengruppen bevorzugt, um Nachteile auszugleichen: Weil Frauen in Deutschland auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, ist es also erlaubt, dass ein Arbeitgeber bevorzugt Frauen einstellt. Eine unterschiedliche Behandlung ist z.B. auch erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund dafür gibt: Wenn fließende Deutschkenntnisse für den Job notwendig sind, darf also ein Sprachtest gefordert werden.

Wichtig

Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass Diskriminierung die Demokratie schwächt. In der Demokratie sollen alle Menschen in Freiheit leben und zugleich die Freiheit der Mitmenschen respektieren. Deswegen ist es sehr wichtig, die Rechte von Minderheiten zu schützen. Auch die Menschen, die nicht selbst von Diskriminierung betroffen sind, sollten mit den Betroffenen solidarisch sein.

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Wenn Sie rechtlich gegen eine Diskriminierung vorgehen möchten, müssen Sie schnell handeln. Eine Diskriminierung im Arbeitsleben müssen Sie  innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie Polizist*innen anzeigen wollen, müssen Sie das innerhalb von drei Monaten tun.

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