تخطي إلى المحتوى

الإجابات (1)

Profile Picture
Seoyoung__Community_Management_Support
تم التحديث:

Hallo @zarra. ,

grundsätzlich kannst du mit deinem Aufenthaltstitel ausreisen, solange du innerhalb von sechs Monaten wieder einreist. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann ein längerer Aufenthalt im Ausland von einer Ausländerbehörde auf Antrag erlaubt werden. Wichtig ist auch, dass du nicht ausreist, um eine schulische oder universitäre Ausbildung im Ausland aufzunehmen. In dem Fall erlischt dein Aufenthaltstitel bereits mit der Ausreise. (AufenthG §51)

Hier kannst du noch ausführlichere Infos dazu finden:

https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/erloeschen-von-aufenthalt…

 

Gesetzesbestimmungen:

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html

In English (section 51):

https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_aufenthg/englisch_aufenthg…

 

Melde dich gern, wenn du noch weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Seoyoung

رد
مشروع من قبل
  • medienmacher
  • شعار: بتمويل من قبل الاتحاد الأوروبي
  • شعار: بتمويل من وزارة الداخلية الاتحادية
  • شعار: بتمويل من المفوضية الاتحادية للهجرة واللاجئين والاندماج والمفوضية الاتحادية لمكافحة العنصرية
بتمويل من:
  • شعار International Rescue Committee