تخطي إلى المحتوى
العودة الى صفحة المنتدى الرئيسية
nivah

Rücknahme meines Asylantrags – Frage zur Reiseerlaubnis mit Aufenthaltstitel §16g

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin türkischer Staatsangehöriger und lebe seit etwa 2,5 Jahren in Deutschland.

Ich hatte in der Vergangenheit einen Asylantrag gestellt, habe diesen aber freiwillig zurückgenommen. Ich bekomme nun eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG

Meine Frage: Darf ich mit diesem Aufenthaltstitel rechtlich in die Türkei reisen, oder kann dies in meinem Fall zu Problemen führen, da ich zuvor einen Asylantrag gestellt hatte?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

0 التعليقات
مشروع من قبل
  • medienmacher
  • شعار: بتمويل من قبل الاتحاد الأوروبي
  • شعار: بتمويل من وزارة الداخلية الاتحادية
  • شعار: بتمويل من المفوضية الاتحادية للهجرة واللاجئين والاندماج والمفوضية الاتحادية لمكافحة العنصرية
بتمويل من:
  • شعار International Rescue Committee