zum Inhalt springen

Kinder- und Jugendschutz

Das Bild zeigt einen Vater und seinen kleinen Sohn. Der Sohn steht hinter dem Vater.

Was ist erlaubt?

Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz. Darum gibt es besondere Regelungen für sie. Das betrifft nicht nur den Konsum von Alkohol und Tabak oder den Besuch von Bars und Clubs, sondern auch den Konsum von Filmen und Videospielen. Damit soll die Gesundheit und die Entwicklung der Kinder geschützt werden.

Was darf mein Kind und was (noch) nicht?

Nein. Kinder und Jugendliche dürfen weder rauchen noch Tabakwaren (Zigaretten, Sishatabak, Zigarren, Kautabak, E-Zigaretten,…) kaufen. Auch nicht im Auftrag von Erwachsenen. Sie dürfen sich auch nicht in sogenannten „Raucherbars“ aufhalten. Das steht im Jugendschutzgesetz, das generell zwischen Kindern (bis 14 Jahre), Jugendlichen (14-18 Jahre) und Erwachsenen (ab 18 Jahren) unterscheidet.

    Die Regeln für den Konsum von Alkohol sind vom Alter abhängig. Das Jugendschutzgesetz unterscheidet generell zwischen Kindern (bis 14 Jahre), Jugendlichen (14-18 Jahre) und Erwachsenen (ab 18 Jahren):

    • Kinder unter 14 Jahren dürfen Alkohol weder kaufen noch trinken.
    • Jugendliche, die 14 oder 15 Jahre alt sind, dürfen in Anwesenheit und mit Erlaubnis Ihrer Eltern oder einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Sekt trinken. Andere – hochprozentige - alkoholische Getränke sind nicht erlaubt.
    • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder Sekt kaufen und trinken. Andere alkoholische Getränke sind nicht erlaubt.
    • Ab dem 18. Geburtstag gilt man in Deutschland als erwachsen. Ab diesem Zeitpunkt sind der Kauf und der Konsum aller alkoholischen Getränke erlaubt.

      Die Regeln für den Besuch von Bars und Clubs sind vom Alter abhängig.

      • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Bars und Clubs nur besuchen, wenn ihre Eltern oder eine andere sorgeberechtigte Person dabei sind. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen allerdings ohne Begleitung zwischen 5.00 Uhr und 23.00 Uhr in eine Gaststätte (Café, Restaurant, …), um dort etwas zu essen oder zu trinken.
      • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auch allein in Bars und Clubs, müssen diese aber spätestens um 24 Uhr verlassen.
      • Spielhallen, Nachtclubs und andere „jugendgefährdende Orte“ dürfen erst ab 18 Jahren besucht werden.

      In größeren Städten gibt es manchmal sogenannte "Kinderdiscos" oder "Jugenddiscos". Das sind Clubs speziell für Kinder und Jugendliche. Die Kinder und Jugendlichen können gemeinsam tanzen und Spaß haben. Auch Schulen bieten manchmal solche Veranstaltungen an. Es gibt dort Erwachsene, die aufpassen. Und keinen Alkohol.

        Auch für den Besuch von Kinos gibt es Regeln: Wenn die Eltern oder Sorgeberechtigten nicht dabei sind, hängt der Kinobesuch vom Alter ab: Kinder unter 14 Jahren dürfen bis 20 Uhr in einem Kino sein. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen bis 22 Uhr und Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis 24 Uhr ins Kino. Kinder und Jugendliche dürfen nur Filme sehen, die für ihr Alter freigegeben sind. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt "Gibt es Regeln für den Konsum von Filmen und Videospielen?".

          Filme und Videospiele haben eine Altersfreigabe: Kinder und Jugendliche dürfen nur Filme und Videospiele konsumieren, die für ihre Altersgruppe freigegeben sind. Für welches Alter ein Film oder ein Videospiel freigegeben sind, steht auf der Verpackung und auf der Werbung von Kinos, Zeitschriften, etc. Für die Altersfreigabe ist die "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK) verantwortlich. Sie prüft die Inhalte und einzelnen Szenen eines Films oder Videospiels und entscheidet dann, für welche Altersgruppe der Film oder das Videospiel geeignet ist. Es gibt 5 Abstufungen: "FSK ab 0", "FSK ab 6", "FSK ab 12", "FSK ab 16" und "FSK ab 18". Die Zahl ist das Alter, das jemand mindestens haben sollte, um diesen Film oder dieses Videospiel zu sehen. "FSK ab 12" bedeutet also z.B., dass Kinder unter 12 Jahren diesen Film oder dieses Videospiel nicht sehen sollten. "FSK ab 18" bedeutet, dass diese Filme nur für Erwachsene geeignet sind.

            Viele Kinder freuen sich über kleinere Jobs, weil sie damit ein bisschen eigenes Geld verdienen können. Allerdings gibt es in Deutschland Gesetze, die regeln, ab welchem Alter ein Kind wie viel arbeiten darf. Das sind die "Verordnung über den Kinderarbeitsschutz" und das "Jugendarbeitsschutzgesetz". Generell gilt folgendes:

            • Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht arbeiten. Ausnahme sind kleine und unregelmäßige Hilfeleistungen im Familienbetrieb oder beim Nachbarn.
            • Kinder zwischen 13 und 15 Jahren dürfen pro Tag für 2 Stunden leichte Arbeiten verrichten, aber nur, wenn die Eltern einverstanden sind und wenn ihre Leistung in der Schule oder ihre Gesundheit nicht darunter leidet. Ausnahme: In der Landwirtschaft dürfen Kinder zwischen 13 und 15 Jahren bis zu 3 Stunden täglich arbeiten.
            • Schulpflichtige Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis zu vier Wochen pro Jahr arbeiten, wenn die Eltern einverstanden sind. Sie können einige Wochen am Stück in den Ferien arbeiten oder aber regelmäßig für wenige Stunden, z.B. als Zeitungsausträger*in.
            •  Jugendliche ab 16, die nicht mehr schulpflichtig sind, dürfen in der Regel maximal an 5 Tagen pro Woche für je 8 Stunden arbeiten.

              Arbeitgeber, die sich nicht an die Regeln halten, werden bestraft.

              Wichtig

              Wenn Ihr Kind raucht, Alkohol trinkt oder Dinge tut, für die es noch nicht alt genug ist, sprechen Sie offen mit ihm darüber. Bleiben Sie dabei ruhig und sachlich. Berichten Sie von den vielen negativen Folgen (Sucht, Krankheiten,…), die dieses Verhalten haben kann. Hilfe finden Sie bei vielen Erziehungsberatungsstellen oder dem Jugendmigrationsdienst. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Kindererziehung".

              Ähnliche Themenseiten

              Slider für "" überspringen
              1/0
              Ende vom Slider

              Unsere Community im Forum

              Finde schnell Antworten auf deine Fragen zu jedem Thema. Profitiere von der Erfahrung deiner Community und tausche dich aus.

              Weiter zum Forum
              Ein Projekt von:
              • medienmacher
              • Finanziert von den Europäischen Union Logo
              • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
              • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
              Gefördert durch:
              • International Rescue Committee Logo